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Uwe Schummer
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Frage von Karl-Heinz H. •

Frage an Uwe Schummer von Karl-Heinz H. bezüglich Recht

Lieber Herr Schummer,

vielen Dank für die prompte Antwort. Leider sind sie allerdings auf meine Frage nach der Strafbarkeit von Korruption resp. passiver Bestechung von Abgeordneten nicht eingegangen.

Mit meiner Frage nach dem Menschsein der Abgeordneten wollte ich übrigens niemanden kränken - es war ja auch mehr eine rhetorische Frage zur Realität der grundgesetzlich verankerten Gleichheit vor dem Gesetz.

Viele Grüße
Karl-Heinz Hutzler

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Antwort von
CDU

Lieber Herr Hutzler,

nix für ungut, aber Korruption ist immer strafbar. Auch bei Abgeordneten. Dies habe ich bei meiner Antwort vorausgesetzt. Das gilt für die Abgeordnetenbestechung, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Nach dem Abgeordnetengesetz ist die Annahme von Geld oder anderen Zuweisungen, die mit die Durchsetzung von Interessen verbunden werden, verboten. Das gilt auch für Zuwendungen, die ohne eine zusätzliche Arbeitsleistung, die außerhalb des Abgeordnetenmandates steht, verbunden sind. Schon die unterlassene Information einer zusätzlichen Geldleistung wird mit einem Ordnungsgeld geahndet, wie das Beispiel des ehemaligen Innenministers Schily zeigt. Problem ist immer die Abgrenzung. Deshalb setze ich mich mit meinem Bürgervertrag seit 2002 für die Offenlegung aller Einkünfte ein, sowie für eine Befangenheitsregel, die Korruption bereits im Vorfeld ausschließt. Meinen Steuerbescheid können Sie auf der homepage www.uwe-schummer.de einsehen.

Herzliche Grüße und ein gesegnetes Weihnachstsfest wünscht
Uwe Schummer MdB