Frage an Uwe Schummer von Karl-Heinz H. bezüglich Recht
Hallo Herr Schummer,
es ist kein Geheimnis, daß sich nicht wenige Ihrer Kollegen im Bundestag ihr nicht gerade geringes Parlaments-Salär durch fette Nebeneinkünfte wie Beraterverträge oder Aufsichtsratsposten bei namhaften Wirtschaftsunternehmen vergolden. Beispielhaft sei nur Ihr Kollege und Parteifreund Friedrich Merz erwähnt.
Sind Sie auch der Meinung, daß diese Neben-(Haupt-?)Einkünfte mit der Unabhängigkeitsklausel des Art. 48 Abs. 3 GG noch vereinbar ist?
Trifft es eigentlich zu, daß Bundestagsabgeordnete grundsätzlich nicht wegen Korruption resp. passiver Bestechung strafrechtlich belangt werden können?
Wenn man zu dieser rechtlichen Bevorzugung auch noch die der steuer- und versorgungsrechtlichen hinzunimmt - glauben Sie, daß mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG Abgeordnete noch zur Kategorie Mensch zählen?
Hallo Herr Hutzler,
Menschen das Menschsein abzusprechen ist wenig menschlich und nicht hilfreich für einen produktiven Dialog. Seit diesem Jahr gibt es neue Transparenzregeln für Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Diese sind nur knapp vor dem Bundesverfassungsgericht nicht gescheitert. Trotzdem haben sie ihre Wirkung nicht verfehlt, beispielsweise die Erkenntnis nach Durchsicht aller Abgeordnetendaten, dass über 90 % unerhebliche Nebeneinkünfte erzielen. Ich selbst halte die Unabhängigkeit des Mandates für so wichtig, dass ich meine Einkommensverhältnisse auf der homepage veröffentliche, so dass jeder Bürger Einsicht in meine wirtschaftliche Unabhängigkeit hat. Mehr Transparenz geht nicht. Schauen Sie doch mal rein, in die homepage und...bleiben Sie menschlich.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer