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Frage von Andreas G. •

Frage an Uwe Schummer von Andreas G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schummer,

leider blieb meine Anfrage per eMail vom 06.10.2007 durch sie unbeantwortet. Daher noch mal auf diesem Wege:

Angeregt durch ein Gespräch mit Jochen Herbst (CDU Kempen) möchte ich Sie um eine Stellungnahme bitten.

Ich bin IHK-geprüfter Bilanzbuchhalter und war bis Ende August als Leiter des Rechnungswesens bei einem kleinen Konzern beschäftigt. Da der gesamte Geschäftsbetrieb eingestellt wurde, bin ich nun arbeitslos. Ich beabsichtige mich selbständig zu machen, doch ist das Unterfangen sehr schwierig.

Nach dem meine Hoffnung in der letzten Zeit ganz auf der 8.Änderung zum StBerG lag, gibt es leider zur Zeit eine sehr negative Entwicklung:

Nachdem zunächst der Freistaat Bayern einen eigenen Gesetzesentwurf zur 8. Änderung des StBerG in den Bundesrat einbringen wollte, wurde dieser Vorstoß kurzfristig zurück gezogen. Hintergrund ist, dass das Bundeskabinett nun in seiner Sitzung am 19.09.2007 durch die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung das parlamentarische Verfahren in Gang gesetzt hat. Leider haben sich die Gegner einer Befugniserweiterung für die Geprüften Bilanzbuchhalter durchsetzen können. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf enthält nunmehr keinerlei Änderungen des § 6 StBerG mehr.

Somit darf ich die Tätigkeiten, die ich als angestellter Bilanzbuchhalter verrichten durfte als selbständiger nicht mehr in Gänze durchführen. Selbst eine sinnvolle Teiltätigkeit ist auf Grund der Befugnisbeschränkungen nicht mehr möglich. Drastisch formuliert: "Bis Ende August konnte ich alles - jetzt bin per Steuerberatungsgesetz zu dumm dazu!" Sie werden mir zustimmen müssen, dass eine solche gesetzliche Regelung nicht nachvollziehbar ist.

Schaut man ins europäische Ausland, so wird man noch mehr staunen. Hier gibt es solche rigiden Beschränkungen gar nicht.

Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Göbels

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Sehr geehrter Herr Göbels,

ursprünglich sollte die Änderung des Steuerberatungsgesetzes eine Liberalisierung und Befugniserweiterung enthalten. Es gab hiergegen massive Proteste. Trotzdem halte ich den Weg, gerade aus europäischer Sicht, für richtig, wenn entsprechende Qualifikationen vorhanden sind. Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte nicht mehr vorgesehen. Das komplexe Steuerrecht soll weiter den Steuerberatern vorbehalten bleiben. Das Gesetz ist jedoch erst in das Parlament eingebracht worden. Die konkreten Beratungen beginnen erst. Mit einer Verabschiedung ist im Februar zu rechnen. Ihre Argumente werde ich in die Diskussion einbringen. Meine Kollegen von der AG Finanzen habe ich hierüber informiert.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB