Frage an Uwe Schummer von Werner S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schummer,
die CDA weist in ihren Stellungnahmen zu Recht immer wieder auf den notwendigen Schutz der deutschen Branchen und Unternehmen vor Lohndumping und Lohnverzerrung hin.
Was spricht eigentlich dagegen, dass vor diesem Hintergrund die Zeitarbeitbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen und der bereits vor einem Jahr vorliegende Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen per Verordnung wie bei den Gebäudereinigern endlich für allgemeinverbindlich erklärt wird? Besonders mit der bevorstehenden Öffnung des osteuropäischen Marktes werden hier massive Probleme für das Lohnniveau der hiesigen Zeitarbeitsanbieter auftreten. Daher muß es m.E. zumindest für eine Übergangszeit Schutzmechanismen im Interesse eines fairen Wettbewerbs und zum Erhalt der erreichten Standards bei der Arbeitnehmerüberlassung geben.
Was meinen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Stolz
Sehr geehrter Herr Stolz,
nichts spricht dagegen. Bei den Reinigungsunternehmen ist eine tariflich und gesetzlich fixierte Mindestlohnregelung bereits verabschiedet. Die Branchenverbände bei denen durch Lohndumping soziwle Verwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen auftreten, sollen dies mitteilen. Die Tarifpartner treffen ihre Vereinbarungen und der Gesetzgeber stellt subsidiär die allgemeine Verbindlichkeit her. Diese Linie ist besser als eine allgemeiner staatlicher Mindestlohn, der die Tarifpartner entrechtet, statt sie zu stärken.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB