Frage an Uwe Schummer von Doris L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schummer,
als Mitglied der Nettetaler Tafel möchte ich gern wissen, ob es richtig ist, dass auf dem Weihnachtsmarkt verkaufte hausgemachte Marmelade genau so gekennzeichnet sein muss wie die im Geschäft gekaufte. Da die Tafel sich nur durch Spenden finanziert, war dies bisher für uns eine Möglichkeit, unser Budget etwas aufzufüllen. Lt. Ordnungsamt Nettetal
dürfen wir jedoch nur verkaufen, wenn die Kennzeichnung gemäß Lebensmittelverordnung erfolgt.
Herzliche Grüße Doris Langen
Sehr geehrte Frau Langen,
zunächst danke ich Ihnen für Ihren wichtigen Einsatz bei der "Nettetaler Tafel". Gerne würde ich Sie einmal besuchen um mich vor Ort über Ihre Arbeit zu informieren. Die Etikettierung von Marmelade ist nach dem Verbraucherschutz notwendig. Sie muss bei selbst hergestellter Marmelade jedoch nicht aufwendig sein. Handgefertigte Etiketten reichen. Folgende Punkte sind aufzuführen: Kirschmarmelade, Nettetaler Tafel, Zutaten (Gelierzucker), Mindesthaltbarkeitsdatum und die Füllmenge.
Ihnen und Ihrer Arbeit wünsche ich auch weiterhin Glück, Gesundheit und Gottes Segen.
Ihr Uwe Schummer MdB