Frage an Uwe Schummer von Karl S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schummer,
zuerst möchte ich Sie bitten Ihrem Kollegen Herrn Heilmann für seine gestrige Rede zum Angehörigenentlastungsgesetz auf die Schulter zu klopfen!
Ich hoffe, dass seine Rede auch bei den Vertretern der Länder angekommen ist und sich der Zuspruch im Abstimmungsverhalten im Bundesrat wiederspiegeln wird.
Ich verfolge seit Monaten sämtliche Beiträge in Presse, TV, Abgeordnetenwatch etc.
Das Abstimmungsverhalten von FDP und insbesondere Linke hat mich daher sehr überrascht.
Deswegen umtreibt mich natürlich die Sorge, dass der BR den Vermittlungsausschuss anrufen wird.
Ich wollte Sie daher fragen, wie Sie das einschätzen?
Könnte das Gesetz wenn es in den Vermittlungsausschuss gehen sollte, was ich natürlich nicht hoffe, auch rückwirkend zum 01.01.2020 Inkrafttreten?
Gestern wurden auch die Entlastungen angesprochen, die bereits für die Kommunen geschaffen wurden und zukünftig vorgenommen werden.
Des Weiteren haben die Koalitionsfraktionen in das Gesetz eine Evaluierung bis 2025 festgeschrieben.
Meinen Sie, dass das die Kommunen jetzt erst einmal befriedigt sind und den Widerstand einstellen.
Es wäre sehr schön endlich ein sorgenfreies Leben führen zu können, deswegen bitte ich Sie wie bisher alles in Ihrer Kraft stehende zu tun, dass das Gesetz tatsächlich kommt.
Beste Grüße
K. S.
„Sehr geehrter Herr S.,
das weitere Verhalten der Länder zum Angehörigen-Entlastungsgesetz bleibt abzuwarten. Die Debatte gestern im Bundestag hat noch einmal gezeigt, dass es für das Gesetz eine breite Mehrheit gibt. In Anbetracht der Entlastungen der Länder und Kommunen in Milliardenhöhe in den vergangenen Jahren durch den Bund, erwarten wir, dass die kommunale Seite ihren Widerstand beendet, sodass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.
Es grüßt herzlich
Uwe Schummer