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Frage von Rainer K. •

Frage an Uwe Schummer von Rainer K. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Herr Schummer,

ich möchte auf die gestrige öffentliche Anhörung zum Angehörigenentlastungsgesetz zurückkommen.

Grundsätzlich haben alle Redner das Gesetz begrüßt,selbst die Kommunen.

Interessant fand ich,dass der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. die momentanen Einnahmen aus Elternunterhalt auf 70 Millionen Euro beziffert.
Rechnet man davon den Verwaltungsaufwand der Kommunen,Gerichtskosten und die steuerliche Absetzung des Unterhalts ab, so vermindert sich dieser Betrag nochmals.
Eine Einführung der Grundrente würden die Kosten übrigens weiter senken, weil der entfallende Teil der Grundsicherung auf den Bund entfällt.

Deswegen würde ich gerne von Ihnen wissen, welchen Eindruck Sie bezüglich der Kosten haben?
Ist der im Gesetz eingebaute Puffer von 300 Million ausreichend oder gar zu hoch?

Kann es sein, dass sich die Kommunen das Gesetzesvorhaben zu Nutze machen, um hier soviel Geld wie möglich rauszuschlagen?
Zumindest hinterlässt die gestrige Anhörung den Eindruck, dass die Kommunen die Angehörigen "als Pfand sehen" und daraus versuchen Kapital zu schlagen!
Wie beurteilen Sie das?

Obwohl die Kommunen das Gesetz begrüßen ist deren Haltung ja nicht positiv.Was denken Sie wie hier der BR reagieren wird,gerade weil der Bund auf die erste Stellungnahme des BR kein Entgegenkommen gezeigt hat?

Am 14.11.2019 hat der BR-Ausschuss eine Sitzung.Welche Empfehlung denken Sie wird er aussprechen?

Neben viel Zuspruch erweckt das Gesetzesvorhaben auch große Erwartung. Ist das den handelnden Parteien bewusst?
Denken Sie,das sich dieser Verantwortung auch die Länder bewusst sind und dem Vorhaben zustimmen oder gehen Sie davon aus,dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird?

Was würde mit dem Gesetz passieren,wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geht und die SPD die GroKo verlässt?

Das es keine Alternative zum AEG gibt wurde gestern auch klar, deswegen bitte ich Sie für eine Zustimmung der Länder alles zu tun!

MfG
K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

für das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz gibt es im Bundestag, bei Bürgern und Verbänden eine breite Unterstützung. Dies hat die Anhörung im Bundestag bestätigt. Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßen das Gesetz. Der Bund hat in den vergangenen Jahren die Länder und Kommunen in Milliardenhöhe entlastet. Insoweit sehe ich die Kosten hierfür finanzierbar. Da das geplante Gesetz auf breite Zustimmung trifft, erwarten wir, dass die kommunale Seite ihren Widerstand beendet, sodass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich Glück, Gesundheit und Gottes Segen.

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer