Frage an Uwe Schummer von Beate W. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Schummer,
ich finde es gut, dass ein Tarifvertrag für Pflegekräfte kommen soll, denn die Menschen die in der Pflege arbeiten, sollen auch angemessen für die harte und vor allem körperliche Arbeit bezahlt werden.
Ich möchte den Tarifvertrag für Pflegekräfte jedoch zum Anlass nehmen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch tatsächlich zum 01.01.2020 kommt.
Denn Angehörige zahlen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, und wenn der Rahmen nicht ausgeschöpft ist, werden die Kosten durch den Sozialhilfeträger auf die Angehörigen umgelegt!
Mir sind auch Fälle bekannt, wo Bewohner jetzt zwar noch Selbstzahler sind, jedoch mit der Einführung des Tarifvertrags und durch die Kostensteigerungen mit ihren Eigenmitteln nicht mehr auskommen werden. Dadurch werden zwangsläufig deren Angehörige herangezogen.
Das kann doch nicht gewollt sein oder?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates hat mich irritiert.
Die kommunalen Landesverbände erwarten, dass der Bund hier eine volle Kompensation der zusätzlichen Kosten übernimmt.
Mir ist bewusst, dass das natürlich nicht passieren wird, aber warum hat sich der Bund hier keinen Millimeter bewegt?
Ist es nicht gewollt, dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt? Will der Bund das Gesetzesvorhaben unbedingt in den Vermittlungsausschuss bringen?
Will der Bund unbedingt eine Verzögerung des inkrafttretens?
Das Angehörigenentlastungsgesetz erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung innerhalb der Bevölkerung und der Verbände.
Warum macht man sich das nicht zunutze?
Machen Sie doch bitte keine Pokerspiele auf den Rücken der betroffenen Angehörigen und tun Sie alles, dass das Gesetz endlich zum 01.01.2020 kommt!
Beste Grüße
B. W.
Sehr geehrte Frau W.,
wenn ein geliebter Mensch in die Pflege muss; gar zum Pflegefall wird – haben die Angehörigen wichtigeres zu tun, als sich über Geld Sorgen zu machen. Die Pflege der Eltern darf nicht zum Armutsrisiko der Kinder werden.
Von daher ist es gut, dass wir mit dem geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz erreichen, dass Angehörige von Pflegebedürftigen künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Unterhaltspflicht genommen werden. In der Anhörung zum Gesetz wurden viele Aspekte benannt, auch die Argumente der Kommunen. Wie Sie zu Recht schreiben, gibt es sowohl im Bundestag als auch bei den Bürgern und Verbänden eine breite Unterstützung des Gesetzes. Insoweit erwarten wir, dass die kommunale Seite ihren Widerstand beendet, sodass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich Glück, Gesundheit und Gottes Segen.
Es grüßt herzlich
Uwe Schummer