Frage an Uwe Schummer von Oliver S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schummer,
vorab herzlichen dank für die prompte Antwort auf meine letzte Frage. Das ist beachtenswert, da dies bei weitem nicht der Regelfall ist.
Heute drückt mich der Schuh an einer ganz anderen Stelle. Seid längerer Zeit beobachte ich, dass unter dem Mäntelchen "TERRORBEKÄMPFUNG" die Grundrechte der Bürger immer mehr beschnitten werden.
1. Telefonabhörmaßnahmen steigen extrem
2. Bankkonten werden durchschnüffelt
3. Herr Schäuble möchte sogar die Computer der Bürger durchschnüffeln - das ist ja bei uns in NRW schon teilweise umgesetzt
Dies sind nur 3 Beispiele von vielen.
Hat der Staat Angst vor seinen Bürgern?
Ebenso sollte der Datenschutzbeauftragte, gemäß EU vom Staat abgetrennt sein, ist es aber bis jetzt noch nicht. EU-Klage droht.
Warum ist Deuschland in Verzug?
Ich gehe davon aus, dass wir alle in der Schule beim Thema 3. Reich oder (ehemalige) DDR auch über die Abhör- und Bespitzellungspraktiken dieser Verbrecherstaaten unterrichtet wurden, oder zumindest diese Art der Bürgerbehandlung diskutiert haben.
Warum werden in unseren Regierungskreisen Praktiken der Bürgerbespitzelung diskutiert, die die Praktiken der genannten Staaten bei weiten übertreffen?
Wie sehen Sie dieses Thema? (Bitte nehmen Sie nicht als Grund "Terroristenabwehr")
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruft
Sehr geehrter Herr Schruft,
da Deutschland als "Schläferland" für den 11. September eine zentrale Rolle bei den Terroraktivitäten hatte, ist die Terrorabwehr natürlich eine wichtige Aufgabe. Zumal sich der Eindruck verfestigt, dass Gewalt gegen Sachen oder auch gegen Menschen immer öfter als legitim angesehen wird. Das Gewaltmonopol des Staates ist ein wichtiges Gut. Trotzdem ist Ihre Sorge um unsere Rechtsstaatlichkeit gleichermaßen wichtig, sie bedingen einander. Schutz der Privatsphäre vor dem Staat und der Öffentlichkeit sind Teil der Menschenwürde, die unsere Verfassung aus guten Gründen festgeschrieben hat. Deshalb habe ich Ihre Anfrage prüfen lassen. Demnach ist die Zahl der Personen, die in Deutschland aufgrund eines Verdachtes und des potentiellen Opferschutzes abgehört werden, gleich geblieben. Es hat sich die Zahl der Abhöraktivitäten in diesem Personenkreis erhöht. Dies liegt daran, dass sich die Betroffenen bis zu einem Dutzend handys anschaffen um ihre Aktivitäten zu verschleiern. Eine Abhörmaßnahme ist nur dann möglich, wenn eine Kommission, deren Vorsitzender die Fähigkeit zum Richteramt haben muss, die Rechtsgrundlage geprüft und zugestimmt hat. Privates darf nicht abgehört werden. - Die Kontrolle von Bankkonten ist ebenso nur nach Verdachtsmomenten möglich. Der letzte Schlag gegen die Kinderpornographie hatte als Voraussetzung, dass eine bestimmte Summe auf ein Konto überwiesen wurde, dass einem solchen Ring zugeordnet wurde. Es dürfen keine Kontenbewegungen aufgenommen werden und der Konteninhaber ist über die Maßnahme zu unterrichten. - Die Vorratsdatenspeicherung wird derzeit beraten. Hierüber wird Mitte des Jahres zu entscheiden sein. Über die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit werde ich mich vor Abstimmung informieren. Die Diskussion läuft noch. Der Datenschutzbeauftragte ist zwar beim Innemninister angesiedelt, dieser hat jedoch laut Gesetz keine Weisungsbefugnis. Eine Verlagerung ins Kanzleramt wäre trotzdem wünschenswert.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB