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Frage von Susanne T. •

Frage an Uwe Schummer von Susanne T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schummer,

vielen Dank für die Beantwortung der Frage von Frau Rosenberger vom 23.01.2014.
Danke auch für Ihre Ankündigung, diese Thematik in Ihren Gesprächen mit dem BMAS ansprechen zu wollen, um auf eine zügige Lösung für die Betroffenen hinzuwirken.

Darf ich Sie bitten, in diesen Gesprächen auf Folgendes hinzuweisen:

1.Eine Revision vor dem BSG ist nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, dass heißt, ungeklärte Rechtsfragen aufwirft und über den Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse ist.
2. Über die Rechtsfrage, welcher Regelbedarfstufe behinderte erwachsene Kinder beim Zusammenleben mit ihren Eltern zuzuordnen sind, hat das BSG eindeutig geurteilt und dies auch ausführlich begründet.
3. Es ist üblich, dass das BSG zur Klärung des Einzelfalls an die Vorinstanz zurückweist, nichtsdestotrotz hat das BSG die ungeklärte Rechtsfrage geklärt.

Nun auch noch die rechtskräftigen Urteile der jeweiligen Vorinstanzen abwarten zu wollen, heißt Nichtanwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Es ist im Übrigen noch ein weiteres Verfahren in gleicher Sache beim BSG anhängig. Will das BMAS nach zu erwartender gleichlautender Entscheidung des BSG auch in dem folgenden Verfahren noch das rechtskräftige Urteil der diesbzgl. Vorinstanz abwarten?

Wieviel Jahre soll dieses Spiel auf Kosten der Schwächsten unserer Gesellschaft dann noch dauern? Wie ist dies mit unserem Grundgesetz und der UN-BRK vereinbar?

Sicherlich ist Ihnen das Schreiben (gestrigen Datums) der Lebenshilfe über die unterschiedliche Vorgehensweise der Sozialämter zur Umsetzung des BSG-Urteils bekannt.
Wie ist es möglich, dass es von der Region, in welcher der der Betroffene lebt, abhängig ist, ob und wie diese grundsätzliche Entscheidung des BSG durch die Sozialämter umgesetzt wird?
Ich fände es gut, wenn alle Behindertenbeauftragten, quer durch alle Fraktionen, sich dieser Sache annehmen würden. Ist dies möglich?

Mit freundl. Grüßen
Susanne Thönes

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Thönes,

vielen Dank für Ihre Argumente und Anregungen, die die unterschiedliche Handhabung der Sozialämter in Anbetracht der Entscheidung des Bundessozialgerichtes betrifft. Es ist in der Tat für Betroffene bedauerlich, wenn es hier keine einheitliche Linie gibt. Die Thematik der einheitlichen Umsetzung nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes werde ich in meinem nächsten Gespräch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ansprechen. Hierbei werde ich auch Ihre Argumente miteinbringen und auf die Situation von hiervon betroffenen Menschen hinweisen, um auf eine zügige Lösung für die Menschen hinzuwirken.

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer MdB