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Frage von Inge R. •

Frage an Uwe Schummer von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schummer,

als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichtes zum Rechtsanspruch auf die Regelbedarfsstufe 1.

Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass behinderten erwachsenen Kindern gerade auch beim Zusammenleben mit ihren Eltern die Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen ist. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird die Umsetzung dieser Urteile von den meisten örtlichen Sozialhilfeträgern verweigert. Dies wird damit begründet, dass eine Verwaltungsanweisung vom BMAS an die Grundsicherungsämter erlassen werden soll, wie mit der Entscheidung umzugehen ist.

Wie stehen Sie als Behindertenbeauftragte dazu, dass die Umsetzung dieser Urteile des obersten Gerichtes der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland durch einige Sozialämter bereits umgesetzt wird, während die Umsetzung in anderen Regionen durch überflüssige bürokratische Vorgänge - nachweislich auf Anweisung des BMAS - weiterhin verzögert und verweigert werden soll, obwohl die Rechtslage inzwischen deutlich geklärt wurde und die vollziehende Gewalt laut Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) "an Gesetz und Recht gebunden" ist?

Bitte beachten Sie auch, dass es sich hier um Personen handelt, die dringend auf diese Gelder angewiesen sind, weil sie eben nicht aus eigener Kraft und selbstständig etwas tun können, um ihre finanzielle Lage anderweitig zu verbessern. Auch die ganzen erforderlichen bürokratischen Angelegenheiten können sie nicht alleine erledigen. Sie können sich nicht vorstellen, wie viel Zeit dafür von den Angehörigen aufgewendet werden muss und wie kräfte- und nervenzehrend dies ist neben der aufwändigen Betreuung und Pflege.

Wie und auf welche Weise werden Sie als Behindertenbeauftragte die betroffenen behinderten Menschen und deren Familien unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

Ihr Hinweis, dass Sozialämter als Exekutive, also als vollziehende Gewalt, an Recht und Gesetz gebunden sind, ist richtig. Es ist in der Tat bedauerlich, wenn die Umsetzung einer Gerichtsentscheidung lange dauert. Wie Sie zu recht schreiben, handelt es sich hier um Menschen, die dringend auf notwendige Unterstützungs-gelder angewiesen sind. Insoweit ist eine zügige Umsetzung wichtig.

Am 23. Juli 2014 hatte das Bundessozialgericht in drei parallelen Verfahren entschieden, dass auch Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben und Grundsicherung beziehen, grundsätzlich Anspruch auf den vollen Regelsatz haben können. Die verzögerte Umsetzung ist darin begründet, dass die betreffenden Gerichtsverfahren nicht zu rechtskräftigen Urteilen geführt haben. Vielmehr hat das Bundessozialgericht zwar in der Sache eine Entscheidung getroffen, die einzelnen Verfahren der jeweils konkret Betroffenen jedoch wieder an die Sozialgerichte zurückverwiesen. Somit wurden diese Verfahren durch die Entscheidung des Bundessozialgerichtes nicht rechtskräftig abgeschlossen. Die Sozialgerichte, an die die Verfahren zurückverwiesen wurden, müssen nunmehr die Grundsätze des Bundessozialgerichts bei ihren Urteilen berücksichtigen, allerdings im konkreten Fall ein eigenes Gerichtsurteil fällen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Rundschreiben vom 8. August 2014 an die obersten Landessozialbehörden mitgeteilt, dass es die rechtskräftigen Urteile dieser Gerichtsverfahren abwarten werde. Auch wenn die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales somit nachvollziehbar ist, werde ich die Thematik in meinen Gesprächen als Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ansprechen, um auf die Situation von hiervon betroffenen Menschen hinzuweisen und um auf eine zügige Lösung für die Menschen hinzuwirken.

Es grüßt herzlich
Uwe Schummer MdB