Frage an Uwe Schummer von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schummer,
als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter von 30 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.
Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.
Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.
Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.
Wie stehen Sie zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK? Wie werden Sie sich als Bundestagsabgeordneter für diejenigen Menschen einsetzen, deren Fähigkeiten wirtschaftlich nicht verwertbar sind? Und wie werden Sie sich als behindertenpolitischer Sprecher für diejenigen Menschen einsetzen, deren Fähigkeiten wirtschaftlich nicht verwertbar sind?
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
Ziele des Bundesteilhabegesetzes sind, dass Unterstützungsleistungen nicht mehr auf Sozialleistungen angerechnet werden sollen und die neue Leistung einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden soll. Unabhängig davon werden wir die Länder bei der Eingliederungshilfe um etwa fünf Milliarden Euro entlasten. Dies ist auch ein Beitrag zur Inklusion, weil nur durch ein Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen echte Teilhabe in Bildung, Arbeit und Freizeit gelingen kann. Von daher erwarten wir, dass die Länder den eingesparten Betrag in die Umsetzung der Inklusion leiten. Inklusion darf nicht ein anderes Wort für ‚Sparen‘ sein.
Bei der Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Hierbei wird auch der von Ihnen angesprochene Punkt zum Beschluss der Arbeits- und Sozialminister der Länder zu finanziellen Kürzungen durch eine Anrechnung bei den Werkstatt- oder Förderkosten eine wesentliche Rolle spielen. Sicher bin ich mir, dass wir in der Großen Koalition in Zusammenarbeit mit den Ländern mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes einen qualitativen Sprung und eine echte Verbesserung für Menschen mit Behinderungen schaffen werden.
Es grüßt herzlich
Uwe Schummer MdB