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Frage von Stephan H. •

Frage an Uwe Schummer von Stephan H. bezüglich Wirtschaft

In Deutschland gilt nach wie vor die Meisterpflicht für die wichtigsten Tätigkeiten im Handwerk. Begründet wird dies mit der Ausbildungsleistung, Verbraucherschutz und Gefahrengeneigtheit. Der Meisterzwang stellt ein erhebliches Hindernis für einen einfachen, nicht-formalen, kostengünstigen Einstieg in berufliche Tätigkeiten dar. Andere europäische Länder haben keinerlei Zugangsvoraussetzungen, oder haben Vergleichbares jüngst abgeschafft (Österreich). Für Verbaucherschutz sorgt ein Haftungs- und Garantierecht, für Arbeitsicherheit Berufsgenossenschaften bzw. allgemeine gesetzliche Standards und ausbilden können nicht nur Meister, wie andere euopäische Länder zeigen. Zudem ist es Handwerkern aus anderen EU Ländern erlaubt, ohne Meisterbrief in Deutschland dieselben Tätigkeiten auszuüben, die innerhalbs Deutschlands nur Meisterbetrieben vorbehalten ist. Österreich hat zudem HWKs/IHKs in Wirtschaftskammern mit freiwilliger Mitgliedschaft umgewandelt. Daher habe ich folgende Fragen:

1. Was gedenken Sie als Abgeordneter zu initiieren, um es Menschen grundsätzlich einfacher zu machen, angeeignete handwerkliche Fähigkeiten und Kenntnisse ohne komplexe, sehr formale und kostenintensive Prozeduren in volle berufliche Tätigkeiten umsetzen zu können?

2. Wie stehen Sie zu den guten Erfahrungen Österreichs, die Meisterpflicht abzuschaffen und die HWKs/IHKs in Wirtschaftskammern mit freiwilliger Mitgliedschaft umzuwandeln?

3. Haben Sie nach anderen Wegen gesucht, hohe Ausbildungsleistung und Qualität zu erhalten ohne dabei auf Meisterpflicht und Pflichtmitgleidschaft in einer Interessensvertretung von Handwerksmeistern zu setzen und zugleich den Zugang zur Ausübung von vollhandwerklichen Tätigkeiten wesentlich zu vereinfachen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Helbig,

1. den bereits eingeschlagenen Weg, einerseits angeeignete handwerkliche Fähigkeiten und Kenntnisse ohne Meister auszuüben und andererseits den Meister beizubehalten, halte ich für richtig. Gerade die Meisterbetriebe des Handwerks passen Traditionen sowie Fertigkeiten teilweise schon seit Jahrhunderten den Herausforderungen der Zeit an und geben sie an die nächste Generation weiter. Sie bieten damit Beschäftigungsperspektiven für junge Menschen und gestalten als wichtiger Träger von Traditionen ein fortschrittliches Deutschland mit. Daher halte ich an den jetzigen Regelungen im Grundsatz fest. Hierbei möchte ich einen Weg gehen, dass die Meisterbetriebe ihre Bedeutung behalten, gleichzeitig aber bestimmte Dienstleistungen – je nach ihrer Art und Weise – in definierten Grenzen auch alternativ erbracht werden können.

2. Die Kammern leben davon, dass sie das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrnehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft eintreten und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbetreibender, Betriebe und Unternehmen berücksichtigen. Zusätzlich nehmen sie hoheitliche Aufgaben wahr und bieten Serviceleistungen an. So beraten die IHks in Deutschland jährlich rund 350.000 Existenzgründer. Diese Interessenvertretung kann durch eine Kammer besser, wirtschaftlicher und ausgewogener als durch den Staat selbst wahrgenommen werden, weil die Kammermitglieder selbst über ihre Aufgabengestaltung entscheiden. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben braucht es ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit, Sachkunde und Objektivität. Hierfür ist die Pflichtmitgliedschaft hilfreich, da freiwillige Mitglieder eher die Berücksichtigung ihrer Sonderinteressen erzwingen könnten, wobei dann notwendigerweise umworbene finanzstarke Mitglieder im Vordergrund stünden. Gerade auch vor diesem Hintergrund halte ich die jetzige Situation für die grundsätzlich richtige. Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Niederlande, Spanien, Italien und Luxemburg ist die Mitgliedschaft in der IHK als Pflichtmitgliedschaft ausgestaltet.

3. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 ist die Meisterpflicht in besonders gefahrgeneigten Handwerken als Berufszugangsschranke verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Hierdurch sehe ich die Auffassung der Union bezüglich der Handwerksordnung bestätigt. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung wäre es aus grundrechtlicher Sicht kritisch, bei diesem Thema allein auf die Ausbildungsleistung des Handwerks abzustellen. Darüber hinaus sind die Rahmenumstände für Arbeitnehmer und Betriebe wichtig. Ich bin davon überzeugt, dass Arbeit und stabile Finanzen die beste Grundlage für eine gute Zukunft sind. Deshalb wollen wir stabile Lohnzusatzkosten, Bürokratieabbau fortsetzen, keine Steuern erhöhen und keine neuen Steuern einführen. Ferner möchten wir eine Verbesserung bei der Altersvorsorge. Viele der rund 2,6 Millionen Selbstständigen ohne eigene Mitarbeiter sind oft nur unzureichend für das Alter oder Krankheitsfälle abgesichert. Wir wollen ihren sozialen Schutz verbessern und eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Dabei sollen sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können. CDU und CSU werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern.

Herzliche Grüße

Uwe Schummer MdB