Frage an Uwe Schummer von Josef F. bezüglich Umwelt
Guten Tag Herr Schummer,
können Sie mir erklären, warum die Nachstromspeicherheizung auch bei optimal gedämmten Häusern verboten wird, der Verbrauch desselben Stroms in Autos aber gefördert werden soll.
Das Verbrennen von Öl in der Heizung weiter ohne Beschränkung erlaubt ist, der Verbrauch von Öl=Diesel im Auto aber nicht sinnvoll ist.
Da sich die Öl-Energie in Autos ja viel besser transportieren und speichern lässt als Strom in zumindest z. Zt. noch aufwendigen Batterien, wäre es doch sinnvoller, Heizöl zur stationären Verbrennung /Verheizung zurückzufahren und teilweise durch Nachtstrom zu ersetzen.
Insbesondere da bei der Erzeugung von Windenergie ein Verbrauch auch zur Nachtzeit sinnvoll wäre, um teure Speicherkraftwerke teilweise unnötig zu machen. Auch die stromverbrauchenden Wärmepumpen laufen meist tagsüber, also zu einer eher ungünstigeren Zeit als die Nachtspeicherfußbodenheizung.
Sehr geehrter Herr Faßbender,
die Regelung für Nachtspeicherheizungen bedeutet lediglich, dass in 2020 Geräte außer Betrieb gehen müssen, die älter sind als 30 Jahre. Dies ist eine Frage der Energieeffizienz und bei einer so langen Übergangsfrist auch nachvollziehbar. Bis dahin neu installierte Nachtspeicherheizungen haben ebenfalls eine Bestandssicherung von 30 Jahren. Das Problem bei dieser Technik ist die mangelnde Effizienz beim Einsatz von Primärenergie. Darauf hat die Politik mit einer sehr differenzierten Regelung reagiert.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB