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Uwe Schummer
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Frage von Rongelraths H. •

Frage an Uwe Schummer von Rongelraths H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schummer.

Die steuerlichen Freibeträge für schwerbehinderte Menschen sind seit Jahrzehnten auf dem gleichen Level geblieben. Arbeitnehmerfreibeträge wurden angehoben, Mehrwertsteuersätze für bestimmte Branchen wurden gesenkt. Wann bekommen schwerbehinderte Menschen zu mindestens eine Anpassung? ( Inflationsausgleich) Ich war bis zum Rentenbeginn -2008- vierzehn Jahre Interessenvertreter meiner schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen auf Firmen- und Konzernebene. Meine Erfahrungen bringe ich nun im Arbeitskreis - Behindertenfreundliches Kempen- ein.

Mit freundlichem Gruß

Heinrich Rongelraths

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rongelraths,

Ihr Anliegen teile ich. Deshalb habe ich mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Hubert Hüppe, am 28. März um 20 Uhr im DRK-Altenheim Moosheide in Willich eine Veranstaltung zum generellen Thema "Inklusion" geplant. Wenn Sie Zeit haben, sind Sie gerne eingeladen zu kommen. Die Verbesserung des Arbeitnehmerfreibetrages um 330 Mio. Euro war eine Entlastung, die auch behinderten Menschen mit entsprechenden Einkommen zu Gute kommt. Hinzu kamen Maßnahmen, wie die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und der Wegfall von Einkommensüberprüfungen beim Kindergeld, die zur Familienförderung wichtig waren. Weitere Steuersenkungen werden dann möglich sein, wenn absehbar ist, dass durch die Überwindung der Weltwirtschaftskrise in Deutschland höhere Steuereinnahmen die beiden Ziele Schuldenbremse und weitere Steuererleichterungen ermöglichen. Dann sollte auch die Anhebung des Behindertenpauschbetrages thematisiert werden. Gerne werde ich Ihr Anliegen einbringen.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB