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Frage von Manfred L. •

Frage an Uwe Schummer von Manfred L. bezüglich Recht

Hallo Herr Schummer,

es liegt ein Entwurf für ein "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" auf dem Tisch. Nach gegenwärtigem Stand werden die Pflichten u.a. aus dem KonTraG für die Verantwortlichen in der Wirtschaft kaum noch zu erfüllen sein. So soll bei Prävention untersagt werden, in der Mehrzahl Sozialer Netzwerke im Internet über Bewerber zu recherchieren. Auch die Aufklärung von Manager- bzw. Mitarbeiterkriminalität (TATORT Arbeitsplatz) durch verdeckten Videoeinsatz oder längere Überwachung von Verdachtspersonen wird mit Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt sein. In Sozialen Netzwerken stehen alleine von den Nutzern selbst eingestellte Angaben, die nahezu von jedem Besucher eingesehen werden können - nur der künftige Arbeitgeber darf das nicht lesen??? Die Richter brauchen zur Wahrheitsfindung klare Fakten. Verlangt werden etwa mehrfache Nachweise für begangene Delikte. Das braucht seine Zeit.

Ist das so bewusst - und gewollt? Wenn nein: wie ist Ihre Position hierzu? Was unternehmen Sie, um ein solches Gesetz zu verhindern? Was kann ich als Bürger dazu beitragen, dass aus gutgemeintem Datenschutz kein Ganovenschutz wird?

Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unterhalten Instrumente mit hohem Personaleinsatz und folglich hohem Aufwand gegen Schäden durch solche Wirtschaftskriminalität, zur Verhinderung oder Reduzierung. Dennoch steigen die Schadenszahlen und -summen signifikant. Polizei oder Staatsanwaltschaften sind erst dann Ansprechpartner, wenn mindestens Fakten für einen stabilen Anfangsverdacht auf dem Tisch liegen - aber wo und wie soll der denn entstehen, wenn die Möglichkeiten dermaßen verhindert werden?

Ich kann Ihnen gern eine Verbands-Broschüre über die Arbeit von privaten Ermittlern übersenden, in der u.a. ranghohe Politiker die Bedeutung und den Nutzen der Detektivbranche für die Wirtschaft und den Bürger hervor heben.

Sehr geehrter Herr Schummer, ich freue mich auf Ihre Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lotze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lotze,

das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz wird noch parlamentarisch beraten. Das Ziel ist Rechtssicherheit und die derzeit noch uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu harmonisieren. Die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen zu einem Ausgleich geführt werden. Verbesserte Informationsmöglichkeiten sollen genutzt werden können ohne die Privatsphäre des Menschen zu beschädigen, dessen Daten in sozialen Netzwerken stehen. Schon heute ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt, dass Personendaten zum Zwecke der Beschäftigung genutzt werden dürfen. Geht es jedoch um die Aufdeckung von Straftaten müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Personendaten von Beschäftigten auch ohne deren Information gesucht werden dürfen, wenn der Verdacht begründet ist, dass eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Für die weiteren Beratungen sind Informationen sicher hilfreich. Deshalb danke ich Ihnen für die kritische Begleitung des Themas.

Herzliche Grüße

Uwe Schummer MdB