Frage an Uwe Schummer von Frank S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schummer,
die Deutsche Rentenversicherung lässt aktuell die Verjährungsfristen für eventuelle Rückforderungsansprüche an Leiharbeitsfirmen verstreichen, die in der Vergangenheit unrechtmäßig Niedrigstlöhne gezahlt haben. Dies wurde mit Hilfe der angeblichen Gewerkschaft CGZP durchgeführt, die allerdings inzwischen bereits in 2 Instanzen für tarifunfähig erklärt wurde. Durch die Untätigkeit der DRV sind bereits 1,2 Mrd € aus den Jahren 2004 und 2005 verloren, weitere Schäden drohen. Die DRV will den Ausgang des Verfahrens vor dem BAG abwarten, könnte gleichwohl zunächst Nachforderungsbescheide erlassen und sich damit vor der Verjährung schützen. Dies ist beispielsweise in folgendem Artikel nachzulesen: http://altersvorsorge-rente.t-online.de/leiharbeit-rentenversicherung-verzichtet-auf-milliardenforderung/id_42824502/index
Hier werden Beträge in bedeutender Höhe zu Lasten der üblichen Beitragszahler nicht eingezogen - und die DRV hat jeden Euro bitter nötig. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die regelmäßig und ordentlich ihre Beiträge abführen. Haben Sie als Bundestagsabgeordneter eine Möglichkeit, auf die Entscheidungsträger in der DRV oder deren Aufsichtsbehörde im Sinne der Allgemeinheit einzuwirken?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
wenn die Gerichte die Tariffähigkeit der CGPZ ablehnt, dann sind alle Tarifverträge, die von dieser Gewerkschaft abgeschlossen wurden, unwirksam. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten für die letzten vier Jahre die Lohndifferenz einfordern können. Ebenso müssen dann die Sozialversicherungen ihre höheren Beiträge auch nachträglich einfordern. Dies sollte jedoch gerichtlich entschieden werden. Die Politik wird sich nicht in das laufenden Rechtsverfahren einschalten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird jedoch im Lichte der Gerichtsentscheidung tätig werden.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB