Frage an Uwe Schummer von Günter D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Schummer !
ich habe folgende Frage an Sie! Würden Sie ein Bundesgesetz unterstützen was das Halten von Giftschlangen stark regelmentiert bzw dass der Bund Richtlinien erlässt die für alle Bundesländer geltend sind, weil Giftschlangen in den Händen von Privatleuten ohne Erfahrung ein hohes Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen. Die Frage bezüglich des Sicherheitsrisikos bezieht sich auch auf das abgezapfte Gift und auf Schlangen die selbst und andere Tiere als Tötungswaffe eingesetzt werden können wäre daher nicht ein generelles Verbot aller giftigen Tiere in der BRD wo der Bund und die Länder dies zusammen umsetzen einheitlich die beste Lösung. Weil der Schutz der Bevölkerung eindeutig Vorrang hat.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Dillikrath
Sehr geehrter Herr Dillikrath,
mir ist ein Rätsel, weshalb Privatpersonen Giftschlangen in der Wohnung halten. Desgleichen gilt für andere Tierarten, die nur professionell gehalten werden dürften. Hierfür zuständig sind die Bundesländer. Hessen hat es im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sinnvoll geregelt. Diese Regelung kann auch von Nordrhein-Westfalen und von jedem anderen Bundesland übernommen werden. Wir können den Föderalismus und die Länderzuständigkeit gleich abschaffen, wenn bei den wenigen Themen für die die Bundesländer ihre Verantwortung haben, der Bund die Länder an die Zügel nehmen muss. Sie sollten ihr berechtigtes Anliegen an die nordrhein-westfälische Staatskanzlei richten und könnten dabei auf die vorbildliche Regelung in Hessen verweisen.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB