Frage an Uwe Schummer von Mike S. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
"Private Bankdaten für die Terrorfahnder"
Sehr geehrter Herr Schummer,
Die Antwort auf meine Frage ist nicht ausreichend.
"Die Staatsschützer hatten den richtigen Riecher: Die Szenen vom Kölner Hauptbahnhof, von Videokameras in der Mittageszeit des 31. Juli aufgezeichnet, waren der Auslöser für die ersten konkreten Fahndungsmaßnahmen gegen zwei brandgefährliche Bombenleger (bis Redaktionsschluss flüchtig)"
(FOCUS Magazin > Archiv > 2006 > Nr. 34 > Deutschland)
Soweit mir bekannt gibt es keine Fahndungserfolge durch Weitergabe von Bankdaten (zumindest in Deutschland/Europa).
Beweisen sie dem Bundesbürger anhand von Beispielen, das dieser Verrat und die Datensammelwut des Staates richtig ist.
Nur so können sie ihre Glaubwürdigkeit erhalten.
MfG
Mike S. Schreiber
Sehr geehrter Herr Schreiber,
beim Datenabgleich geht es um die Finanzierung von Terrornetzen und Anschlägen. Inwieweit die stichprobenartige Überprüfung sinnvoll ist, mögen die Nachrichtendienste entscheiden. Die Bundesregierung hat, wie ich Ihnen mitteilte, die europäische Vereinbarung mit den USA nicht befürwortet, sie hat sich bei der Abstimmung enthalten. Die Laufzeit von neun Monaten soll nun genutzt werden, um die Sinnhaftigkeit zu prüfen.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB