Frage an Uwe Schummer von Luca L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schummer,
im Rahmen der Änderung des Telemediengesetzes ist geplant Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu filtern und sperren. Nach dem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 soll dabei das BKA dafür sorgen täglich aktualisierte Liste aller zu sperrenden Seiten an die Internetanbieter zu übermitteln.
Meine konkrete Frage:
Könnten Sie sich persönlich vorstellen, in Zukunft diese Art der Sperrung auf Internetseiten mit Gewalt verherrlichendem oder gegen geltendes Urheberrecht verstoßende Seiten auszuweiten?
Gruß aus Neuss von einem ehemaligem Viersener
L.Lamia
Sehr geehrter Herr Lamia,
die Maßnahmen gegen die sich seit Jahren verstärkende Kinderpornographie im Internet ist eine Schutzmaßnahme gegen die Schwächsten, die Kinder, die weltweit vergewaltigt werden. Dies ist eine andere strafrechtliche Qualität als die Verletzung des Urheberrechtes oder wenn virtuelle Killerspiele aufgerufen werden. Bei Killerspielen wird im Vorfeld kein schutzloser Mensch entführt, gefangengehalten und vergewaltigt und dies dann auch noch zur Schau gestellt. Das Bundeskriminalamt sollte zuständig sein um eine schnelle Strafverfolgung im Rahmen der Gewaltenteilung und unter Kontrolle der parlamentarischen Gremien und der Gerichte zu ermöglichen.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB