
(...) vielen Dank für Ihre Frage! Aus der UN-Kinderrechtskonvention können - wie aus allen völkerrechtlichen Übereinkommen - grundsätzlich keine unmittelbar subjektiven Rechte hergeleitet werden. Vielmehr muss das jeweilige nationale Recht angepasst werden, soweit es den Inhalten der Konvention nicht entspricht. (...)