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Frage von Hans-Jürgen S. •

Frage an Uwe Santjer von Hans-Jürgen S. bezüglich Familie

Hallo Uwe, warum hat unsere Partei zugestimmt dass die Kommunen Strassenbeiträge erheben dürfen ? Es ist eine unglaubliche Einstellung dass die Gemeinden diese zusätzlichen Beiträge erheben können und damit gerade Witwen und ältere Menschen derart finanziell starb belasten das viele gezwungen sind ihre Anwesen verkaufen müssen.Eine totale Fehleinstellung unserer Partei ! Strassenbeiträge müssen aus dem Haushält bezahlt werden! Andere Länder haben diese unglaubliche Belastung abgeschafft. Auch die generelle Befreiung der Kindergarten -Gebühren ist sozial nicht in Ordnung hier gehört eine Sozialstaffel . Eltern mit einem Einkommen von 100 tausend und mehr können ruhig einen angemessenen Beitrag zahlen. Mit freundlichen Grüßen Hans Steinau

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Antwort von
SPD

Lieber Hans,
ich freue mich sehr von Dir zu lesen und hoffe, dass es Dir persönlich gut geht. Die von Dir angesprochenen Themen sind in unserer SPD nicht ganz unstrittig. Dennoch versuche ich Dir so gut es geht zu antworten.

Wie du weißt ist die Erhebung von Strassenausbaubeiträgeneine Angelegenheit der Kommune. Viele Kommunen wollen und können auf die Einnahmen nicht verzichten. Eine Abschaffung durch das Land würde Bedeuten, dass Niedersachsen weit über 100 Millionen Euro jährlich aufbringen müsste. Dies ist haushälterisch zur Zeit nicht möglich. Von daher finde ich die von einigen wenigen Abgeordneten der CDU angestoßene Debatte auch unredlich. Ihr Finanzminister hat bisher klare Signale gesandt, dass das Land die Finanzierung nicht übernehmen kann.

Den Kommunen stehen bisher drei Möglichkeiten offen:

1.

Steuern:

Der Rat kann für sich festlegen, dass ein bestimmter Anteil der Grundsteuer bzw. seiner allgemeinen Einnahmen für Straßenausbaumaßnahmen verwendet wird. Dies geschieht durch einfache Festlegung eines Straßenausbauprogrammes im Haushalt, lässt dabei aber keine verbindliche Zweckbindung der jeweiligen Steuereinnahmen für diese Zwecke zu. Der Rat kann jederzeit seine Entscheidung ändern. Nachteil: Die Steuervariante belastet den Bürger immer mehr als die Festsetzung von Beiträgen, da bei der Steuer immer der Teil prozentual miteingenommen werden muss, der dann als Kreisumlage abfließt. Grundsteuern können von Vermietern auf die Mietnebenkosten umgelegt werden, während Straßenausbaubeiträge nicht umlagefähig sind.

1.

Einmalige Straßenausbaubeiträge:

Einmalige Beiträge (§ 6 NKAG) werden für eine konkrete Ausbaumaßnahme anteilig nach Grundstücksgröße und weiterer Faktoren von der Gesamtheit der Anlieger erhoben. Sie stellen z. T. eine hohe Belastung für den einzelnen Grundstückseigentümer dar.

3. Wiederkehrende Beiträge

Mit Inkrafttreten des neuen § 6b Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) zum 1.4.2017 gibt es in Niedersachsen für die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben. Ob sie vom Instrument der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge Gebrauch machen wollen, entscheiden die Kommunen selbst. Das Kommunalabgabengesetz gibt ihnen nunmehr insoweit eine zusätzliche Möglichkeit über diese Form der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vor Ort in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

Über die Frage der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte auch weiterhin im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort entschieden werden. Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, wie sie ihre Straßen finanzieren. *Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen besteht nicht*.

Es ist eine Entscheidung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ob (einmalige) Straßenausbaubeiträge oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder, ob die Finanzierung über allgemeine Haushaltsmittel erfolgt.

Befreiung der Kindergarten-Gebühren:

Auch hier streiten sich die Beteiligten. Die gut verdienenden Eltern mit einem Einkommen ab 100T Euro sind gerade in unserer Region eine Minderheit. Mit der Abschaffung entlasten wir vor allem die Familien aus der Mittelschicht finanziell. Außerdem müssen Eltern mit geringeren Einkommen keine Anträge auf Zuschüsse stellen und die Überprüfungen dieser Anträge entfällt ebenso. Ich finde das sehr in Ordnung, zumal wir Sozialdemokraten uns seit Jahren für den Zugang zur Bildung für alle aussprechen.

Herzliche Grüße
Uwe Santjer