Frage an Uwe Santjer von Babette S. bezüglich Jugend
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Abhängigkeit von Einkommen bei der Gewährung von Eingliederungshilfe für die Kurzzeitpflege. Warum wird in verschiedenen Landkreisen, wie zum Beispiel Hannover oder Celle keine Prüfung vorgenommen mit dem Verweis auf die Unverhältnismäßigkeit bei einer vorübergehenden Maßnahme und in Cuxhaven zum Beispiel besteht man auf die Prüfung? Welche rechtliche Grundlage gibt es für diesen Entscheidungsspielraum? Und warum wird dadurch manchen berufstätigen Eltern dadurch der Zugang zur Kurzzeitpflege verwehrt und anderen nicht? Warum greift hier nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz? Danke für die Antwort im Voraus. Viele Grüße aus Cuxhaven, Babette Schemann
Sehr geehrte Frau Schemann,
vielen Dank für die Fragen zur Kurzzeitpflege. Sie haben ihre Mail an mehrere Abgeordnete gesendet. Ihre Fragen werden für die SPD Landtagsfraktion zentral beantwortet.
Ihnen einen schönen Tag
Uwe Santjer