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Uwe Ralf-Dieter Dulias
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Frage von Christine und Karsten A. •

Frage an Uwe Ralf-Dieter Dulias von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dulias,

unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:

mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.

Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?

Mit freundlichen Grüßen

Familie Aldram

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Antwort von
FDP

Liebe Christine, lieber Karsten Aldram,

ich gehe selbst fast jeden Sonntag in der Parkanlage am Rahweg spazieren und habe schon oft an der "Hundewiese" gestanden und mich über das bunte Treiben dort gefreut.

Ich kann ebenfalls nicht nachvollziehen, warum in Eimsbüttel etwas verboten ist, was in Wandsbek erlaubt ist. Sie können sicher sein, dass ich mich um diese Angelegenheit kümmere, falls wir nach der Wahl in der Bürgerschaft und in der Eimsbütteler Bezirksversammlung vertreten sind.

Ich werde mich dann umgehend darum bemühen, dass die FDP einen Antrag auf eine Erweiterung der Auslaufflächen stellt, sodass Sie mit Ihren Hunden ihren Spaziergang weitgehend ohne Leinen-Frust unternehmen können. Ich denke allerdings schon, dass ein Hundeführerschein dafür die Grundvoraussetzung sein sollte.

Sprechen Sie mich ruhig darauf an, falls Sie mich an einem der nächsten Wochenende in der Parkanlage sehen. Einen schönen Sonntags-Spaziergang wünscht Ihnen

Uwe Dulias