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Frage von Heinz O. •

Frage an Uwe Lagosky von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung

Danke für Ihre Antwort, die ich jedoch als unzutreffende Standardantwort betrachte.
Sie meinen "Nicht im Urteil thematisiert sind die Sanktionsmöglichkeiten für ALG-II-Bezieher."
Da dieses Urteil auch explizit für deutsche Staatsangehörige verfasst wurde und den Art 1 des GG klar und eindeutig definiert (und somit auch für das SGB II gilt!), sollte es daher nicht sogar "als Wink mit dem Zaunpfahl" verstanden werden?
(..,dass das Existenzminimum(= Regelleistungen)IN JEDEM FALL und ZU JEDER ZEIT sichergestellt sein MUSS")

Wieso geben Sie die Sanktionsquote mit nur 3% an, wo sie doch im Jahr 2013 lt. BA bereits bei 9% lag?

Warum halten Sie weiter an dem "Forden" fest, obwohl es sich als völlig Praxisfremd herausgestellt hat, denn es fehlen nun einmal Millionen an Arbeitsplätzen und es wird auch so bleiben, so dass auch die Langzeitarbeitslosigkeit zwangsläufig bleiben wird?

Gerade Ihr "Argument", dass das ALG II steuerfinanziert ist wirft jedoch die Frage auf, wieso durch die Sanktionen dem Steuerzahler zusätzliche Kosten aufgebürdet werden, da hohe Verwaltungs- und Sozialgerichtskosten, Rechtsanwälte, und weitere Folgekosten u.a. im Gesundheitswesen (hohe Depressionsraten, etc.), die allesamt weit oberhalb der "gesparten" Leistungen liegen und daher in keinem Verhältnis zum "Nutzen" stehen?
Wieso vernachlässigen Sie dabei auch, dass der Großteil (fast 50%)der Sanktionen als rechtswidrig beurteilt wurden und werden?

Warum haben Sie meine Frage zu den Verzögerungen im Bereich der "Rechtsvereinfachungen" nicht beantwortet?

Warum berücksichtigen Sie nicht die vielen wissenschaftlichen Studien, die eindeutig ein Scheitern der "Agenda 2010" nachweisen und arbeiten nicht endlich an einer grundlegenden Reform?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Onasch,

für Ihre Nachfragen vielen Dank. Vorab sei festgestellt, dass sowohl meine vorherige als auch diese Antwort eigens für Sie geschrieben wurde.

Das Urteil wurde für einen konkreten Sachverhalt gefällt. Ihre Auslegung mag ich daher nicht teilen.

Die drei Prozent resultieren aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Sanktionsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Sanktion (Erstellungsdatum: 16. Januar 2015). Gerne nenne ich Ihnen den entsprechenden Link: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia7/zr-sanktionen/zr-sanktionen-d-0-xls.xls (zu finden unter Tab 3, Graphik 3).

Meine Position zum Prinzip des Förderns und Forderns sowie zu den Sanktionen habe ich bereits geschildert, deshalb verweise ich diesbezüglich auf meine vorherige Antwort. Gleiches gilt für die Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Darüber hinaus sei darauf verwiesen, dass nicht allein die Zahl der Arbeitsplätze mit der Zahl der Arbeitslosen verrechnet werden kann. Zu berücksichtigen sind u.a. die Qualifikation sowie der regionale Bedarf.

Zu Ihrer letzten Frage möchte ich einen Satz aus einem die Agenda 2010 bewertenden faz.net-Artikel des vorletzten Jahres zitieren: „Eines steht dennoch fest: Zehn Jahre nach der Verkündung der Agenda 2010 hat sich Deutschland vom ‚kranken Mann Europas‘ zum wirtschaftlichen Zugpferd des gesamten Kontinents entwickelt.“ Den ganzen und Artikel möchte ich der „Eindeutigkeit“ Ihrer Studien gerne entgegenstellen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/10-jahre-danach-die-agenda-2010-eine-bilanz-12112119.html?printPagedArticle=true#Drucken

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Lagosky