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Frage von Bernd S. •

Frage an Uwe Lagosky von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lagosky,

mit Erstaunen habe ich registriert, dass die mit vielem Getöse eingeführte "Mütterrente" an den Ärmsten vorbei gegangen ist? Bei BezieherInnen von Grundsicherung werden die Einkommen aus der "Mutterrente" im vollen Umfang mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet. Wurde nicht postuliert, der Gesetzgeber gerade diejenigen Frauen, die wesentliche Teile ihres Lebens mit Kindererziehung verbracht haben und deshalb gar keine oder nur geringe Rentenansprüche erwerben konnten einen Ausgleich für ihre Lebensleistung bekommen? Die Realität sieht so aus, dass eben nur diejenigen profitieren, die bereits einen Rentenbezug oberhalb des Grundsicherungssatzes haben. Die schlechter gestellten haben im Zweifelsfall nicht einen Cent mehr in der Tasche.
Meine Fragen an Sie sind:
 War Ihnen bekannt, dass die Mütterrente im vollen Umfang mit Grundsicherungsleistungen verrechnet wird und ist dieses Verfahren in Ihrem Sinne?
 Ist es Realität, dass bedingt durch dieses Anrechnungsverfahren Kosten der Grundsicherung aus dem Sozial-Budget verlagert werden in die Rentenkassen und geschieht dies mit Ihrer Billigung?
 Sind Sie dafür, das Gesetz, bzw. dessen Umsetzung beizubehalten, oder meinen Sie es müssten Veränderungen vorgenommen werden, um die von mir beschriebenen Auswirkungen zu verbessern?

Mit freundlichem Gruß

Bernd Schumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schumann,

meinen Antworten möchte ich folgende Informationen vorausschicken. Sofern Bedürftigkeit nach § 2 SGB XII durch eigenes Einkommen, wozu Renten gehören, vermieden werden kann, sind Leistungsbezüge aus Mitteln der Grundsicherung auch anteilig nicht möglich. Für die Anrechnung ist dies der Sachgrund: Leistungen der Grundsicherung werden durch Steuern, Leistungen der Rente werden durch Versicherungsbeiträge finanziert.
Zu Ihrer ersten Frage: Ja, das war mir bekannt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ja.
Zu Ihrer dritten Frage: Ja, das Gesetz ist beizubehalten und nein, eine Veränderung halte ich aus den o.g. Gründen für nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Lagosky