Frage an Uwe Kekeritz von Klaus L. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Kekeritz,
Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, das die Grünen Kreisräte aus dem Landkreis NEA - Bad Windsheim einen Teil ihrer Fraktionsgelder an die Partei spenden. Nach meiner Erkenntnis werden diese Fraktionsgelder aus Steuereinnahmen des Landkreises finanziert und sind für die politische Arbeit der Fraktion gedacht. Ist es richtig das diese Gelder an die Fraktionsmitglieder und nicht wie es sein sollte auf ein Fraktionskonto eingezahlt werden? Ist es moralisch vertretbar, das die Kreistagsfraktion der Grünen nicht für politische Arbeit nutzt sondern als Zuwendung oder private Spende an die Partei überweisst und dafür andererseits vom zuständigen Kreisverband politische Aktionen finanzieren lässt.? Meines Wissens gibt es für Zuwendungen und Spenden hohe prozentuale Steuerfreibeträge. Ist es richtig das die Fraktionsgelder an die einzelnen Ratsmitglieder ausgezahlt werden und dafür schon einen Steuerfreibetrag erhalten?
Sie waren selbst viele Jahre im Kreistag und beführworten diese Paraxis.
Sehr geehrter Herr Loris,
Ihre Frage zur Verwendung von öffentlichen Mitteln für politische Mandatsträger und Fraktionen in Parlamenten und Räten ist gerade in Zeiten der "Familienaffäre" im Bayerischen Landtag wichtig. Die Grünen im Kreistag Neustadt haben sich - nach meinem Kenntnisstand und jedenfalls zu meiner Zeit als Mitglied des Kreistages - hier nichts vorzuwerfen.
Generell gilt und gibt es eine strikte Trennung zwischen Geldern, die an die Mandatsträger in Form von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern bzw. Diäten fließen und jenen Mitteln, die den jeweiligen Fraktionen für die Arbeit der Fraktion nach innen (v.a. Organisation und Kommunikation), wie zur öffentlichen Darstellung dieser Arbeit nach außen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Presse und Rundfunk zur Verfügung gestellt werden. Über letztere Mittel wacht der/die jeweilige Fraktionsgeschäftsführer/in.
Ob und in welcher Höhe Mandatsträger aus ihrem jeweiligen persönlichen Einkommen an ihre Parteien Spenden entrichten und in welcher Höhe diese bei ihnen steuerlich und/oder für die Parteienfinanzierung relevant sind, ist eine andere Frage und unabhängig von den Fraktionsgeldern zu betrachten.
Die Geschäftsordnung und die entsprechende Satzung des Landkreises Neustadt a.d. Aisch sieht nach meiner Kenntnis keine Gewährung von Fraktionsgeldern vor. An Mitglieder des Kreistages werden gemäß der Satzung lediglich pauschale Entschädigungen sowie Sitzungsgelder bezahlt. Daher entbehren Ihre Annahmen, Fraktionsgelder könnten während meiner Amtszeit als Kreisrat zweckentfremdet worden sein oder immer noch werden, jeder Grundlage.
Im Übrigen verweise ich Sie für weitere Fragen hierzu an die Fraktion der Grünen im Kreistag Neustadt a.d. Aisch bzw. an den zuständigen Landrat oder die Kommunalaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Kekeritz