Frage an Uwe Kekeritz von Horst G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kekeritz,
was unternehmen Sie, damit das Deutsche Volk nach Art. 146 GG endlich über eine Verfassung abstimmen kann?
Sehr geehrter Herr Gohla,
die grüne Bundestagsfraktion hat sich zu Ihrem konkreten Anliegen bislang keine Meinung gebildet. Ich persönlich denke jedoch, dass wir mit dem Grundgesetz in seiner heutigen Form sehr gut gefahren sind. Den Übergangscharakter, der sich ja auch in seiner Bezeichnung "Grundgesetz" statt Verfassung ausdrückt, hat es längst verloren. Die fehlende Volksabstimmung, wie sie Art 146 GG vorsieht, ist ein Makel. Jedoch aus meiner Sicht ist dieser nicht schwerwiegend genug, als dass es einer Komplettrevision bedürfte. Das Grundgesetz ist flexibel genug auf neue Herausforderungen zu reagieren.
Ich vermute, dass Sie mit Ihrer Frage auch und vor allem auf mehr direkte Demokratie auf Bundesebene abzielen. In Bayern hat diese zuletzt mit dem Nichtraucherschutz eindrucksvoll ihre Wirksamkeit bewiesen. Dies ist auch mein Wunsch sowie der erklärte Wille der Grünen. Wir wollen Volksentscheide auf Bundesebene in möglichst vielen Bereichen. Auch soll es mehr Bürgerbeteiligung geben.
In der vergangenen Legislaturperiode hat die Fraktion, damals noch ohne mich, einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/006/1600680.pdf ). Auch in der laufenden wird es wieder einen geben. Aktuell finden Sie zudem einen Infoflyer der Fraktion zum Thema Bürgerbeteiligung online ( http://www.gruene-bundestag.de/cms/publikationen/dokbin/373/373704.flyer_buergernahe_planung.pdf ).
Ich selbst habe eben den Versuch gestartet für die Zukunft des Fürther Hauptbahnhofs die Bürgerinnen und Bürger einzubinden und zu beteiligen ( http://www.facebook.com/pages/Wie-weiter-mit-dem-Hauptbahnhof-F%C3%BCrth/197441920297780 ).
Mit besten Grüßen
Uwe Kekeritz