Frage an Uwe Höhn von Martina W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Uwe Höhn,
Das vorliegende kommunale Leitbild vom Dezember 2015 läßt bei einer Gebietsreform nur die Bildung von Einheits-und Landgemeinden zu, deren Struktur und Funktionsweise in der Thüringer Kommunalordnung geregelt ist. Dort kann man nachlesen, daß die Einwohner ihr Selbstbestimmungsrecht, das wichtig ist für den Erhalt der Traditionen und der Identität eines Ortes, verlieren. Die Menschen sind nur noch Bittsteller und haben im eigenen Dorf nichts mehr zu sagen.
Deshalb kämpfen die kleinen Gemeinden und Dörfer in Thüringen, die jetzt schon in Verwaltungsgemeinschaften zusammengefaßt sind, darum, daß die Verbandsgemeinde nach dem Beispiel von Rheinland-Pfalz in das Kommunale Leitbild aufgenommen wird.
In einer Verbandsgemeinde sparen die zusammengeschlossenen Ortschaften Geld durch eine gemeinsame Verwaltung und durch die verstärkte Zusammenarbeit bei den Pflichtaufgaben. Die einzelnen Orte behalten ihre Selbständigkeit und die Einwohner können die Geschicke ihres Ortes selbst mitbestimmen.
In Rheinland-Pfalz hat sich die Verbandsgemeinde in 40 Jahren zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Diese bürgerfreundliche kommunale Struktur wurde inzwischen auch von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt übernommen.
Nun mußte ich leider im „Freien Wort“ vom 31.12.2015 lesen, daß Sie die Verbandsgemeinde ablehnen und als „Teufelszeug“ bezeichnet haben.
Bitte erklären Sie uns Bürgern im ländlichen Raum Ihre Beweggründe für diese Aussage.
Mit freundlichen Grüßen
M. W.
Gemeinderatsmitglied in Katzhütte