Portrait von Uwe Goetze
Uwe Goetze
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Uwe Goetze zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joachim J. •

Frage an Uwe Goetze von Joachim J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Goetze,

die Justizsenatorin Berlins lässt es zu, dass seit Jahren Justizfachangestellte mit einer dreijährigen justiz- spezifischen Fachausbildung nach der Ausbildung nicht der erworbenen Qualifikation entsprechend beschäftigt, sondern lediglich mit Kanzleitätigkeiten bei den Gerichten eingesetzt werden. Auch verweigert die Justizsenatorin eine Bezahlung nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Schließlich verlangt die Justizverwaltung von den ausgebildeten Justizfachangestellten, dass sie nach ihrer Ausbildung und Abschlussprüfung nochmals Prüfungen, z.B. Schreibmaschinenprüfungen, ablegen, die sie lediglich als „Angestellte im Schreibdienst“ qualifizieren sollen. Auch diese Diskriminierung und Benachteiligung duldet die Justizsenatorin.

Halten Sie es für richtig, wie in der Berliner Justiz mit jungen Frauen umgegangen wird ?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Jetschmann
Vorsitzender des Gesamtpersonalrats
der Berliner Justiz

Portrait von Uwe Goetze
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jetschmann,

selbstverständlich ist die von Ihnen geschilderte Praxis innerhalb der Jusitzverwaltung abzulehnen. Fachangestellte, die auf Kosten des Landes Berlin eine Ausbildung genossen haben, sind auch ihrer Befähigung entsprechend einzusetzen. Der Einsatz von überqualifizierten Kräften im Bereich der Geschäftsstellen - zumal wenn dies gegen den Willen der Beschäftigten geschieht - stellt einen weiteren Beleg für das unzureichende Personalmanagement der Beliner Justizverwaltung dar. Darüber hinaus liegt hierin auch eine Verschwendung von Landesmitteln, da Ressourcen für nicht benötigte Qualifizierungsmaßnahmen aufgewandt werden. Da wir als CDU die Wiederaufnahme der unter Rot-Rot zum Stillstand gekommenen Verwaltungsreform fordern, muss auch das Personal des öffentlichen Dienstes motiviert sein, was aufgrund der von Ihnen geschilderten Mißstände mit Sicherheit nicht der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Goetze