
(...) Warum haben wir uns entschieden, die Vorrangprüfung beizubehalten? Zum einen sollen, wie schon von Ihnen beschrieben, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt geprüft werden, sodass sich bei der Besetzung einer Stelle keine Nachteile für deutsche Staatsangehörige, Bürger eines EU- oder EWR-Staates oder sonstige bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer ergeben. Sollte ein Arbeitgeber nachweisen können, dass eine Stelle auch über einen längeren Zeitraum nicht dauerhaft zu besetzen ist, bin ich der Überzeugung, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter einer Besetzung der Stelle mit einem Flüchtling mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung zu besetzen. (...)