Möchten Sie am Ehegatten-Splitting festhalten?
Sehr geehrte Frau R.,
ich halte am Ehegattensplitting fest. Beim Ehegattensplitting handelt es sich um eine im Grundgesetz verankerte sachgerechte Besteuerung. Das Ehegattensplittung reduziert nicht, so wie oft behauptet, das Einkommen der Frauen, sondern es ermöglicht den Ehegatten die freie Entscheidung darüber, wie sie Familienarbeit und Berufsarbeit verteilen. Es ist die Antwort auf unterschiedliche Lebensmodelle. Studien belegen, dass gerade Familien mit Kindern davon am stärksten profitieren.
Die Union will die Familien stärker steuerlich entlasten und strebt daher den zusätzlichen Einstieg in ein Kindersplitting an. Dieser soll perspektivisch durch die Erweiterung der steuerlichen Freibeträge für Kinder auf das Niveau der Freibeträge von Erwachsenen gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler