Frage an Uwe Feiler von Corena K. bezüglich Gesundheit
.... Wie und in welchem Umfang werden Sie und Ihre Partei dafür Sorge tragen, dass das jetzige Gesetz zur Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten für chronisch Kranke und Schmerzpatienten verbessert wird?
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die unzureichende Situation für Patienten und Ärzte zu ändern, wie etwa die Bürokratie bei der Verschreibung oder die Regresssituation der Ärzte?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage von 05. Juni zur Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten.
Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften haben wir die Behandlung von gesetzlich Versicherten mit medizinischen Cannabispräparaten an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehört, dass es sich um Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung handelt, die auf andere Weise nicht mehr behandelt werden können oder bei denen eine Aussicht auf Verbesserung des Krankheitsverlaufs oder schwerwiegender Symptome besteht. Dieses Vorgehen halte ich grundsätzlich für richtig, ist es doch von wesentlicher Bedeutung, dass der behandelnde Arzt ausreichend Kenntnis hat in der Behandlung, Wirksamkeit und den Risiken für Patienten. Da es noch keine hinreichenden Belege über die Wirksamkeit von Medizinalcannabis bei verschiedenen Symptomen gibt, wurde mit dem Gesetz vor zwei Jahren eine fünfjährige, bis März 2022 andauernde, Begleiterhebung in Auftrag gegeben. Anhand der Ergebnisse dieser Begleitstudie,
wird dann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anhand einer Richtlinie weitere Verfahren zur Leistungsgewährung regeln. Dennoch ist auch zu betonen, dass nach ersten Rückmeldungen
das Genehmigungsverfahren grundsätzlich gut funktioniert und nach Ansicht von Experten die Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen gesichert ist. Im Falle der Ablehnungen durch die Krankenkassen sei nicht der hohe bürokratische Aufwand ausschlaggebend, sondern, neben formalen Gründen, die oftmals in einer erneuten Antragstellung überwunden werden können, die Tatsache, dass eben alternative Standardtherapien vollständig genutzt wurden. Ich sehe daher vor offiziellem Abschluss der Begleitstudien im Jahr 2022 keinen Bedarf bestehende Gesetze zu verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler