Frage an Uwe Feiler von Susanne W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Bei uns hier im Havelland erlebe ich das immer wieder/immer noch: Die viele Hektar großen Äcker werden bis wenige Zentimeter zum Feldweg beackert und mit "Roundup" unkrautfrei gehalten. Einen Blühstreifen gibt es nicht, und dass obwohl (lt. Liegenschaftskarte (zu sehen z.B. im Brandenburg-Viewer (online verfügbare Karte von Brandenburg mit Liegenschaftskarte)) das Grundstück des Feldwegs oft viel breiter als der eigentliche befahrbare Weg ist. Die riesigen Felder sind reine Monokulturen - wie soll da die Artenvielfalt bestehen bleiben. Habe Sie auch gemerkt wie wenige Schwalben dieses Jahr gekommen sind?
Meine Frage: Wann wird endlich gesetzlich vorgeschrieben, dass Felder einen (z.B. 10 m) Blühsteifen haben müssen oder eine Hecke entlang führt? Und wie stehen Sie zum Einsatz von Gyphosat in der Landwirtschaft?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Mai 2019 zum Thema Blühstreifen und Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft. Blühstreifen tragen einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Ökosystems und zur Artenvielfalt bei und bieten insbesondere Bestäubern und Insekten ein vielfältiges Blütenangebot. Meiner Ansicht hat die Anzahl der Blühstreifen bei uns im Havelland, insbesondere im Ländchen Rhinow deutlich zugenommen. Auch wenn bisher auf freiwilliger Basis, gibt es eine Vielzahl von Bauern und Gemeinden, die sich sowohl innerhalb der Ortschaften als auch an den Feldrädern, für den das Anlegen von Blühstreifen sorgen. Was die gesetzlichen Bestimmungen betrifft, habe ich beim Bundesministerium für Landwirtschaft um Auskunft gebeten. Sobald mir diese zugegangen ist, sende ich Ihnen diese gerne gesondert zu.
Um Ihre Frage nach dem Einsatz von Glyphosat zu beantworten: Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 40 Jahren in Deutschland zugelassen und wird in der Landwirtschaft zum Beispiel zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. Das wohl bekannteste glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel ist das von Ihnen erwähnte „Roundup“. In Deutschland und der EU unterliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln strengsten Auflagen. Pflanzenschutzmittel durchlaufen im Rahmen der teilweise langjährigen Zulassungsverfahren intensive Prüfungen, in denen sie hinsichtlich ihres Risikos für Menschen, Tiere und Umwelt geprüft werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Glyphosat - einer der am intensivsten untersuchten Wirkstoffe weltweit. In einer im Jahr 2015 vorgestellten Studie sind „beim Menschen bei einer sachgerechten Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten“. In diesem Bericht sind auch Erkenntnisse aus der der Klassifizierung der „Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC)“ berücksichtigt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler
Sehr geehrte Frau Weber,
wie Ihnen in meiner Antwort vom 28. Juni 2019 zugesagt, hier meine ergänzende Antwort zur Schaffung und Förderung von Blühstreifen.
Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nimmt den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland wie auch weltweit sehr ernst und setzt sich für verbesserte Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der landschaftlichen Strukturvielfalt im Agrarraum und im Wald ein. Seit 2015 müssen Landwirte im Rahmen des sogenannten Greenings auf mindestens fünf Prozent ihrer Ackerfläche konkrete öffentliche Leistungen für den Bezug von Direktzahlungen erbringen. Auf diesen sogenannten ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) setzen sie Maßnahmen um, die der Umwelt und auch der Biodiversität dienen, wie z. B. die Aussaat von Zwischenfrüchten oder Leguminosen, Pufferstreifen an Gewässern, Feldrandstreifen, z. B. als Blühstreifen, Landschaftselemente, wie Hecken oder brachliegende Flächen, die sich selbst begrünen.
Seit 2018 Jahr steht den deutschen Landwirten mit der sogenannten Honigbrache eine neue bienenfreundliche Greening-Maßnahme zur Verfügung. Sie können speziell auf Bienen zugeschnittene einjährige und mehrjährige Blühmischungen auf Brachflächen aussähen.
Der Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ stellt die zweite Säule der Agrarpolitik dar. Mit der GAK steht ein vielfältiges Maßnahmenportfolio zur Verfügung, das dem Schutz der Natur in ihrer Artenvielfalt dient. Gefördert werden hier z. B. Blühstreifen / Blühflächen mit standortangepassten Saatgutmischungen, die sowohl als Nahrungs- als auch als Rückzugshabitat dienen. Die Förderung der Anlage und Pflege von Schutz-, Schon-, Gewässer-, Erosion- und Ackerrandstreifen sowie Hecken kommen ebenso den Insekten und Kleintieren zu Gute. Landwirte, die an diesen Maßnahmen teilnehmen, werden die zusätzlichen Kosten bzw. die entgangenen Einnahmen ausgeglichen.
Für die Umsetzung des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig. Leider verfügt das Land Brandenburg bisher als einziges Bundesland über keine Agrarförderung zur biologischen Vielfalt auf dem Acker. Da der Bund nur vom Land initiierte Projekte mitfinanziert, kann es in Brandenburg, wie in anderen Bundesländern üblich, keine anteilige Finanzierung von Maßnahmen von Seiten des Bundes geben.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler