Frage von Martin K. • 15.12.2022
Sehr geehrter Herr Dorendorf, aus Ihrer Sicht liegt die Gesetzgebungskompetenz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht bei den Ländern, sondern wo dann?
Am 16.10.2022 behaupteten Sie in einer Antwort hier auf abgeordentenwatch.de, die Länderebene können über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht befinden.
Ein "interessantes" Stattement, denn genau das Gegenteil ist richtig. Da Sie seit 2017 im Landtag sitzen, sollten Sie es aber besser wissen.
Der örR ist eine reines Länderkonstrukt und wurden von allen Länderparlamenten abgesegnet. Diese "Staatsverträge" (Rundfunk-, Medien-, Änderungs-) als die Basis vom örR können natürlich ausschließlich von den Ländern aufgekündigt und verlängert werden.
Antwort ausstehend von Uwe Dorendorf CDU