Frage an Ute Vogt von Jörg R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Vogt,
sowohl im aktuellen Partei- als auch im Wahlprogramm 2021 haben die GRÜNEN ein grundsätzliches Besitzverbot von Schusswaffen für Sportschützen beschlossen. Dieses Verbot umfasst alle (potenziell) „tödlichen“ Waffen wie Sportpistole, KK-Gewehr, Biathlongewehr, Olympia-Pistole usw. bis hin zur derzeit „frei ab 18“ verkäuflichen Vorderlader-Replika. Als einzige Ausnahme könnte ggf. noch das Luftgewehr gelten. Das Schießen mit den vorgenannten Sportwaffen wird demnach verboten - die Waffen müssen zwangsläufig zur Vernichtung abgegeben werden. Einen Käufermarkt kann es schließlich nicht mehr geben (allumfassendes Besitzverbot; Ausnahme Jäger). Alea iacta est.
Meine konkrete Frage an Sie: Wie sehen Sie bzw. Ihre Partei die Entschädigungsplicht des Staates bei derart gravierenden Eingriffen in die Eigentums- und Besitzrechte der BürgerInnen? Immerhin konnten diese Waffen bislang mit staatlicher Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) rechtmäßig erworben und besessen werden. SportSchützInnen haben hier teilweise Tausende € in ihr Sportgerät, die Tresore und das Zubehör investiert. Kann sich das Schützenwesen auf Ihre Unterstützung bei einer angemessenen, eines Rechtsstaats würdigen, Entschädigung bei der anstehenden umfassenden Enteignung verlassen?
Sehr geehrter Herr Reisenweber,
danke für Ihre Frage.
Anhand des einen einzelnen Satzes ("Den privaten Waffenbesitz tödlicher Schusswaffen wollen wir weitestgehend beenden.") im Entwurf für das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen lässt sich Ihre Frage nicht angemessen beantworten. Ziel scheint die bessere Bekämpfung des Terrorismus zu sein, was wir grundsätzlich unterstützen. In Bezug auf eine mögliche Entschädigung müssen die Grünen beantworten, wie sie im Falle ihrer Regierungsbeteiligung eine solche Forderung konkret im Waffenrecht umsetzen wollen. Im SPD-Wahlprogramm findet sich eine solche Forderung nicht, da wir durchaus das Interesse von Sportschützen im Blick haben.
Herzliche Grüße
Ute Vogt