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Frage von Max K. •

Frage an Ute Vogt von Max K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Können sie den binationalen Paaren zwischen Deutschland und Tirol helfen?

Sehr geehrte Frau Vogt,

wie ich mitbekommen habe sollen am 01.03 die Beschränkungen für Tschechien und Tirol nochmals um 14 Tage! verlängert werden. Hiervon bin ich leider auch betroffen. Als Tirol noch nicht als Mutationsgebiet eingestuft war, waren Partner Besuche durch die Ausnahmeregelungen immer problemlos möglich. Nun droht trotz negativem Test bei Rückkehr eine mind. 5- tägige Quarantäne. Das lässt sich nicht mit dem beruflichen Alltag verbinden. Es handelt sich hierbei um Grundbedürfnisse und keinen Tourismus! Daher bitte ich sie die Quarantäne Regelungen bezgl. Ausnahmen für Familien und unverheiratete Paare zu überarbeiten.
Ich habe die Debatte im Bundestag am 26.02 bezüglich der Grenzkontrollen verfolgt. Was mich an dieser Debatte ziemlich stört ist, dass die Fallzahlen von Tschechien und Tirol nicht differenziert betrachtet werden und immer beide Länder gleichgestellt werden. Tschechen hat eine Landesweite Inzidenz von ca. 760 in grenznahen Regionen noch höher. Tirol hingegen ha eine Inzidenz von ca. 95. Dies ist ein gewaltiger Unterschied und mach die Länder damit überhaupt nicht vergleichbar und rechtfertigt meiner Meinung nach nicht dieselben Maßnahmen. Ja in Tirol ist die Südafrika Mutation vorhanden und Tirol versucht diese bestmöglich mit lokalen Maßnahmen einzudämmen, des weiteren wird in Tirol jeder! Positive PCR- Test einer Vorsequenzierung unterzogen.

Was ich in Verbindung mit der Einstufung als Mutationsgebiet nicht verstehe: Warum schafft man es an der franz. Grenze eine Lösung ohne Grenzschließungen zu finden, obwohl die Region Moselle eine Inzidenz von ca. 300 mit einem hohen Anteil der Südafrika Mutation hat?
Daher bitte ich sie über die Maßnahmen „gegen“ Tirol in den entsprechenden Ausschüssen und mit ihren Kollegen nochmals zu sprechen und hoffe, dass eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
M. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Frage.

Zum 14.02.2021 wurden Tschechien und das Bundesland Tirol in Österreich von Seiten des Innenministers Seehofer als Virusvarianten-Gebiete eingestuft. Vor diesem Hintergrund gelten leider entsprechende Einreise- und Beförderungsbeschränkungen. Seit dem 02.03.2021 gilt auch das Département Moselle in Frankreich als Virusvarianten-Gebiet.

Reisebeschränkungen sind eine Maßnahme, um die Ausbereitung des Corona-Virus zu bekämpfen, die nur in Ausnahmefällen überhaupt angewendet werden sollte. Wo sie stattfinden, müssen sie stets verhältnismäßig sein. Es geht nicht an, dass bei den Einreise- und Beförderungsbeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten wiederum binationale Familien und Paare – ob verheiratet oder nicht – die Leidtragenden sind.

Ich habe daher gemeinsam mit meinem Kollegen Dirk Wiese bereits von Minister Seehofer eine Änderung der Einreisemöglichkeiten zugunsten binationaler unverheirateter und verheirateter Paare eingefordert. Seine Antwort auf unser Schreiben war leider negativ. Wir bleiben aber dran und werden uns auch weiterhin für binationale Paare einsetzen.

Die Regelungen zur Quarantänepflicht werden von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Der Bund überarbeitet in Abstimmung mit den Ländern regelmäßig die Muster-Quarantäneverordnung, passt sie an die aktuell geltenden Vorschriften an und stellt sie den Ländern als Vorlage zur Verfügung. Sie können daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Da Sie aus Baden-Württemberg schreiben, sollten Sie sich diesbezüglich an die Landesregierung wenden.

Herzliche Grüße
Ute Vogt