Frage an Ute Vogt von Rüdiger K. bezüglich Naturschutz
Sehr geehrte Frau Vogt,
kürzlich hat das Bundeskabinett das "Investitionsbeschleunigungsgesetz" auf den Weg gebracht. Damit soll nicht nur der Bau von Windrädern und Stromtrassen beschleunigt werden, sondern auch Straßenbauprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-08/investitionsbeschleunigungsgesetz-bahnverkehr-erneuerbare-energien-bundesregierung-peter-altmaier
In dem Artikel der "Zeit" heißt es:
"Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – etwa aus dem Bundesverkehrswegeplan und zum Mobilfunkausbau – soll gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet werden können. 'Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden...' "
Ist Ihnen und Ihrer Partei bewusst, dass damit auch unbeliebte und unökologische Projekte wie das Straßenbauprojekt Nordostring Stuttgart an den Bürgern vorbei durchgezogen werden können?
Das Gesetz beinhaltet scheinbar eine Reduzierung von Bürgerbeteiligung. Braucht es nach den Erfahrungen mit Stuttgart 21 nicht eher das Gegenteil: Mehr Bürgerbeteiligung?
Weshalb soll Sofortvollzug angeordnet werden können, wenn noch nicht alle rechtlichen Fragen geklärt wurden? Wie passt das zu einem Rechtsstaat? Ist das grundgesetzkonform?
Sehr geehrter Herr Kopp,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei einer Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren ist eine positive Beteiligungs- und Planungskultur mit potenziell Betroffenen wichtig. Eine frühzeitige und ausführliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger schafft Akzeptanz, spart Zeit und wirkt somit auch planungsverkürzend. Dies haben wir als Ziel in den Eckpunkten zum Gesetzentwurf verankert.
Dieses Anliegen knüpft auch an Ihre Frage zur gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs an, der bereits heute die Regel ist. Es geht nicht darum, Projekte wie den Nordostring einfach durchzuziehen und Beteiligung zu verhindern. Es geht vielmehr darum, dass infrastrukturell und überregional bedeutsame Vorhaben nicht bereits bei jedem Widerspruch und jeder Klage für längere Zeit auf Eis gelegt werden müssen. Schon jetzt haben Klagen gegen Genehmigungen keine aufschiebende Wirkung. Dagegen kann auch weiterhin mit einem Eilverfahren vorgegangen werden.
Der Gesetzentwurf wird im September in den Bundestag eingebracht werden. Wir setzen uns für eine öffentliche Anhörung im weiteren parlamentarischen Verlauf ein. In einer Anhörung würden dann auch die kritischen Stimmen zu Wort kommen und so am Verfahren beteiligt werden.
Der Nordostring ist eine unnötige und sehr umstrittene Maßnahme. Das Projekt trägt weder zur Entlastung der Stadt Stuttgart und ihrer Innenstadt bei, noch löst es die Verkehrsprobleme in der Region. Daher lehnen ich und meine Partei das Projekt ganz klar ab und werden uns auch weiterhin nachdrücklich gegen eine Verwirklichung des Vorhabens einsetzen.
Herzliche Grüße
Ute Vogt