Frage an Ute Vogt von Brunhilde R. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Wie werden Sie in Sachen Änderung Bundeswahlgesetz argumentieren und abstimmen?
Sehr geehrte Frau Raiser,
danke für Ihre Frage.
Die SPD-Fraktion hat Anfang März einen Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts vorgelegt. Mit einem zweistufigen Brückenmodell wollen wir auf praktikable Weise einer weiteren Vergrößerung des Bundestages entgegenwirken und den Weg für eine nachhaltige Wahlrechtsreform bereiten.
Wir wollen in einem ersten Schritt mit Wirkung bereits zur Wahl 2021 eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze von 690 Abgeordneten einführen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zur gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag verbinden. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen bis zur Erreichung der Obergrenze unter Wahrung des Zweitstimmenproporzes zugeteilt werden, darüber hinausgehende Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr.
In einem zweiten Schritt schlagen wir vor, eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen, die sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzt und Empfehlungen für eine Wahlrechtsreform sowie zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeitet. Weitere Einzelheiten zu unserem Vorschlag finden Sie hier: https://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-schlaegt-reform-wahlrechts
Das Wahlrecht ist eine wichtige und zentrale Grundlage für die Funktionsfähigkeit einer Demokratie. Mit Änderungen am Wahlrecht müssen wir deshalb sensibel umgehen und in bewährter Weise einen überparteilichen Konsens suchen.
Da die Verhandlungen zur Wahlrechtsreform noch nicht abgeschlossen sind und damit auch noch kein Zeitpunkt für eine mögliche Abstimmung feststeht, kann ich Ihnen derzeit keine abschließende Antwort geben.
Herzliche Grüße
Ute Vogt