Frage an Ute Vogt von Yannik N. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Vogt,
die aktuell diskutierte Bepreisung von CO² mag theoretisch ein adequates Mittel sein die externen Effekte durch den Schadstoffaustoß einzupreisen. Bei der Umsetzung dieser Steuer stellen sich mir jedoch einige Fragen.
Es ist von einer Anreizfunktion, zum Wechsel auf erneuerbare Technologien - gerade im Sektor der Gebäudeheizung die Rede. Nun liegt die Mieterquote in DE jedoch bei 47,5%.
Das bedeutet, dass diese durch die erhöhten Nebenkosten zwar leidtragende einer CO²-Steuer sind, aber keinerlei Chance haben einen Technologiewechsel zu erreichen da die (institutionellen) Vermieter wie z.b. Vonovia die Mehrkosten einfach weitergeben werden.
Dies steigert den Druck auf die Mietpreise, durch die Funktion der Nebenkosten als "Zweite Miete" in Ballungsgebieten wie Stuttgart noch zusätzlich. Auch das Pendeln, dass aus gewissen Gemeinden aufgrund der schlechten ÖPNV-Anbindung durch ein Auto erfolgen muss, wird durch die CO²-Steuer teurer.
Wie beurteilen Sie die ökonomischen Auswirkungen der CO²-Steuer auf die Bürgerinnen und Bürger im Stuttgarter Raum? Oft ist von Kompensationen an Familien mit wenig Geld die Rede. Inwiefern schließen diese Kompensationen jedoch den Mittelstand, der die stärkste Belastung trägt, mit ein?
Wie kann ich als gut ausgebildeter, zur Miete wohnender und pendelnder Single, der bereits hohe Abgabenlast zu schultern hat, dennoch von einer CO²-Bepreisung profitieren?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Interesse und freue mich auf einen lebhaften Austausch.
Freundliche Grüße,
Yannik Noel - Stuttgart
Sehr geehrter Herr N.,
danke für Ihre Frage.
Zurzeit befindet sich das Vorhaben einer CO2-Bepreisung noch in einer ersten Planungsphase. Die Bundesumweltministerin hat diesbezüglich ausdrücklich betont, dass sie sich bisher noch auf kein Modell festgelegt hat. Es wurden daher nur erste Rahmenbedingungen genannt, wie ein solches Vorhaben ausgestaltet werden könnte.
Grundsätzlich soll der CO2-Preis aber zu keinen neuen Einnahmen für den Staat führen, sondern Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es geht also um ein Instrument, mit sozialer und ökologischer Lenkungswirkung. Eine Belastung von kleinen und mittleren Einkommen soll ausdrücklich vermieden werden. Denn Klimaschutz muss auch sozialverträglich sein. Deshalb ist zunächst ein moderater Einstieg in die CO2-Bepreisung geplant, verbunden mit einem festgelegten schrittweisen Anstieg der Steuersätze. Damit sollen ungerechte Belastungen von Privatpersonen und Unternehmen verhindert werden.
Dies kann allerdings weder ein Klimaschutzgesetz noch ein umfangreiches Maßnahmenpaket ersetzen, wie es derzeit im Klimakabinett erarbeitet wird.
Die CO2-Bepreisung darf natürlich auch nicht zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der Mietnebenkosten führen. Denkbar wäre daher, dass eine Bezuschussung der Investitionskosten für CO2-Einsparungen nur unter der Prämisse stattfindet, dass es über einen gewissen Zeitraum keine damit verbundenen Erhöhungen der Mieten geben darf.
Das Ziel, Pendelnde zu entlasten und gleichzeitig zu einer CO2-Reduzierung beizutragen, kann nur über den ÖPNV erfolgen. Dieser muss weiterhin deutlich ausgebaut werden. Zur Steigerung der Attraktivität muss es auch mehr preisliche Anreize wie beispielsweise das 1-Euro-Ticket geben. Optimal wäre ein kostenfreier ÖPNV, wie er bereits in einigen Ländern und Regionen probeweise umgesetzt wird. Daher gilt es also, die Investitionen in den Ausbau des ÖPNVs weiter deutlich zu steigern.
Und von den verschiedenen Maßnahmen zum Klimaschutz werden wir dann schließlich alle profitieren.
Herzliche Grüße
Ute Vogt