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Ute Vogt
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Frage von Karin G. •

Frage an Ute Vogt von Karin G. bezüglich Soziale Sicherung

Liebe Ute Vogt,
ich bin seit 2011 Selbstverwalterin bei meiner Krankenversicherung (BARMER) und mich würde es interessieren, wie Sie zur sozialen Selbstverwaltung stehen und wie Sie uns bei der Verhinderung der geplanten Einschnitte durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstützen können.
Wir Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter vertreten seit Jahrzehnten mit erheblichem ehrenamtlichen Engagement die Interessen der Beitragszahlenden – und dies ganz überwiegend äußerst erfolgreich. Das ist nicht nur direkte Demokratie, sondern auch gelebte Sozialpartnerschaft. Es gibt also keinen Grund, dieses weltweit so geschätzte Modell der sozialen Selbstverwaltung aufzugeben.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße aus Stuttgart
K. G.

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Antwort von
SPD

Liebe Frau G.,

ich halte die Selbstverwaltung der Krankenkassen für ein unerlässliches Organ, um einen praxisnahen und eigenverantwortlichen Untersuchungs- und Behandlungskatalog zu gewährleisten. Ich lehne das Konzept des Ministers ab. Es darf nicht allein in der Hand des Gesundheitsministeriums liegen, über die von den Krankenkassen übernommen Leistungen zu entscheiden.

Unser Gesundheitssystem und darin insbesondere das Prinzip der Selbstverwaltung ist lang erprobt und hat sich bewährt. Es durch eine fragwürdige Neuerung zu ersetzen und so die Patientensicherheit zu gefährden, halte ich für falsch. Wir brauchen auch weiterhin die Überprüfung der Behandlungsmethoden anhand von Wirksamkeit und Wissenschaftlichkeit durch die ehrenamtlichen Vertreter der Verwaltungsräte der Krankenkassen und nicht durch Vorstandsmitglieder der Mitgliedskassen.

Die SPD steht hinter den Verwaltungsräten. Wir rechnen den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern ihre ehrenamtliche Arbeit hoch an. Nicht zuletzt haben wir die Struktur durch das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in der letzten Legislaturperiode verbessert. Gleichzeitig wurden die Handlungsspielräume der staatlichen Aufsicht, die dem Gesundheitsministerium als externe Kontrollinstanz unterliegen, erweitert. Hierzu gehören insbesondere präzisere Vorgaben zum Haushaltswesen. Auf diese Weise trägt das Ministerium bereits in angemessenem Rahmen zur gelungenen Patientenversorgung bei.

Der Vorstoß des Ministers im Zuge des sogenannten „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ ist im Übrigen bereits der zweite Versuch, die Selbstverwaltung zu schwächen bzw. abzuschaffen. Jens Spahn hatte dies bereits im „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ versucht, was die SPD verhindert hat und das wollen wir auch diesmal.

Herzliche Grüße
Ute Vogt