Frage an Ute Vogt von Julia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Vogt,
ich unterstütze eine Online-Petition bei Change.org zur Senkung der Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbstständige. Eine Änderung soll hier dankenswerterweise erfolgen, allerdings zieht sich das Gesetzgebungsverfahren hin. Soeben erhielt ich folgendes Update vom Initiator der Petition:
"Für alle, die behaupten, Gesetzgebungsverfahren brauchen ihre Zeit ... am Beispiel der Parteienfinanzierung, über deren Gesetzesänderung heute im Bundestag abschließend abgestimmt wurde, sieht man, wie schnell ein Gesetz geändert werden kann - wenn man das will und vor allem, wenn es einen selbst betrifft!
Spiegel-online v. 12.06.2018 zum Schnellverfahren: "Erst in der vergangenen Woche hatten die Koalitionäre den Gesetzesentwurf überraschend vorgestellt. Am Freitag wurde er im Plenum debattiert, am Montag tagte bereits eine Expertenrunde in einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses..."
Nach einem eben geführten Telefonat mit einem Mitarbeiter aus dem Bundesgesundheitsministerium beginnt unser Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause mit der 1. Lesung im Bundestag gegen Ende September."
Ich empfinde diese unterschiedliche Behandlung als in hohem Maße ungerecht und unverständlich. Ich möchte wissen, wie Sie sich hierzu positionieren.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau H.,
danke für Ihre Frage.
Das Gesetz, mit dem u.a. Selbständige mit geringem Einkommen spürbar entlasten werden, soll zum 01.01.2019 in Kraft treten. Die Neuregelung der Parteienfinanzierung greift ebenfalls ab dem Jahr 2019.
Je nachdem, von wem eine Gesetzesinitiative ausgeht, wie umfassend oder begrenzt der Regelungsgehalt ist und je nachdem, ob Interessen der Länder berührt sind, ist der Gang der Gesetzgebung unterschiedlich geregelt. Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Behandlung eines Gesetzentwurfes und die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens aus. Es macht zudem einen Unterschied, ob ein Thema strittig ist oder ein Gesetzentwurf von einer Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag und ggf. der Länder befürwortet wird.
Hierzu zwei konkrete Beispiele: Die bundeseinheitliche Regelung der Altenpflegeausbildung wurde im Bundestag im Jahr 2000 beschlossen, ist aber aufgrund einer Klage Bayerns erst im Jahr 2003 in Kraft getreten. Oder die sogenannte Brückenteilzeit: Das Recht auf befristete Teilzeit, das bereits im letzten Koalitionsvertrag verankert war, wurde letzte Woche endlich im Kabinett beschlossen. Es kann nun ebenfalls, wie das von Ihnen angesprochene Versichertenentlastungsgesetz, in den Bundestag eingebracht werden.
Herzliche Grüße
Ute Vogt