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Ute Vogt
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Frage von Georg Z. •

Frage an Ute Vogt von Georg Z. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Vogt,

Was halten Sie von folgendem Signal für sozialen Zusammenhalt?
Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Minister und Bundestagsabgeordnete zahlen künftig Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung und erhalten nur noch eine gesetzliche Rente.
Das reduziert die Kluft zu "unten und oben".
Mit einer gesetzlichen Rente für Politiker wird ein starkes Zeichen dafür gesetzt, "dass die Politik in ihrer Gesamtheit ihre Verantwortung für den sozialen Zusammenhalt im Lande begreift".
Zurzeit erhalten Abgeordnete eine "Altersentschädigung" auf Kosten der Steuerzahler und Beitragszahler an die Deutsche Rentenversicherung im Durchschnitt von 3.340 € monatlich.
Ehemalige Bundespräsidenten (wie Wulff nach nur 19 ! Monaten) bekommen ein Ruhegehalt in Höhe ihrer vollen Bezüge, den sogenannten Ehrensold, in Höhe von 18.900 Euro monatlich bzw. 227.000 Euro im Jahr. Der Bundeskanzler und seine Minister erhalten eine Pension und zusätzlich werden hohe Übergangsgelder bezahlt.
Laut Alterssicherungsbericht 2016 bekamen insgesamt 3907 Ex-Abgeordneten aller Parlamente in Deutschland sowie ihre Hinterbliebenen pro Jahr 130,5 Millionen Euro überwiesen. Den größten Teil davon machten die ehemaligen Bundestagsabgeordneten und deren hinterbliebene Ehepartner aus - rund 50 Millionen Euro.
Da läßt sich leicht die Rente von uns Bürgern weiter absenken. Die Abgeordneten sind davon ja nicht betroffen.
Wer bezahlt die 3.340 Pension der Abgeordneten? WIR BÜRGER!
Wenn unsere Renten weiter sinken, können die Abgeordneten-Diäten und -Pensionen gut weiter steigen!

Mit freundlichen Grüßen

G. Z.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

danke für Ihre Frage.

In meiner Zeit als SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Baden-Württemberg war ich an den Verhandlungen zur Regelung beteiligt, die ausdrücklich festgelegt hat, dass im Gegenzug zu höheren Diäten eine deutliche Reduzierung der Altersversorgung erfolgt. Abgeordnete erhalten keine staatliche Altersvorsorge mehr, sondern müssen selbst für ihr Alter vorsorgen.

Eine ähnliche Regelung kann ich mir auch für den Bundestag vorstellen.

Die Leistungen der derzeitigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sind übrigens in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Treffen Versorgungsbezüge mit anderen Bezügen aus öffentlichen Kassen (Einkommen, Versorgungsbezüge oder Renten) zusammen, findet eine volle oder anteilige Anrechnung statt. Die Anrechnung kann zum völligen Ruhen der Versorgungsleistungen führen.

Die SPD will die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln, in der alle Erwerbstätigen, einschließlich der Selbstständigen und Beamtinnen und Beamten, versichert sind. Die Einbeziehung der selbstständig Erwerbstätigen, die über keine obligatorische Altersversorgung verfügen, ist dazu ein erster Schritt.

Wir wollen das Absinken des Rentenniveaus stoppen und mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisieren. Der Beitrag soll nicht über 22 Prozent steigen. Eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus ist nur durch eine große Kraftanstrengung erreichbar. Wir werden einen neuen Generationenvertrag und ein Reformprogramm auf den Weg bringen, das Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitsmarkt für eine Stärkung der Rente mobilisiert. Eine Erhöhung des derzeitigen Renteneintrittsalters ist mit uns nicht zu machen. Die Rente mit 70 lehnen wir ab.

Herzliche Grüße
Ute Vogt