Frage an Ute Vogt von Gülfidan K. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Ute Vogt,
Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist. So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.
Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege?
Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen?
Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar?
https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf
Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Frage.
Wir wollen, dass Eltern für die gute Betreuung ihrer Kinder passgenaue Angebote zur Verfügung stehen. Wir werden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessern, unter anderem durch einen flächendeckenden Ausbau der Ganztags- und Randzeitenbetreuung. Wir brauchen mehr Betreuungsangebote am Nachmittag und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Deshalb fordern wir einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern mit finanzieller Beteiligung des Bundes.
Die Angebote der Kindertagespflege sind wichtige Beiträge zur Wahlfreiheit der Eltern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zu den Stärken der Kindertagespflege gehören flexible Betreuungszeiten, individuelle Betreuung in kleinen Gruppen und eine familiäre Atmosphäre. Tagesmütter und Tagesväter begleiten Kinder in ihrer Entwicklung, fördern sie individuell und unterstützen sie dabei, die Welt zu erkunden.
Wir werden uns deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass gezielte Bundesprogramme zur Förderung von Kindertagespflege aufgelegt werden. Damit wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die pädagogische Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter sowie die strukturelle Qualität in der Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Tagespflegepersonen, die die Tätigkeit auf Dauer ausüben und für die das Tagespflegeentgelt wesentlicher Bestandteil des Einkommens ist, sollten Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung erhalten. Mit dem Erreichen einer höheren Qualifikation sollte auch eine bessere Vergütung und soziale Absicherung verbunden sein.
Die Formen der Kindertagespflege sind vielfältig: Tagesmütter und Tagesväter können selbstständig tätig oder bei einem öffentlichen oder freien Träger, einem Unternehmen oder bei Eltern bzw. Elterninitiativen fest angestellt sein. Überwiegend sind Tagespflegepersonen selbstständig tätig und erhalten eine Geldleistung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das SGB VIII gibt den rechtlichen Rahmen vor. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt durch die Länder und Kommunen. Daher variieren die Höhe und Zusammensetzung der Geldleistung je nach Bundesland und Jugendamtsbezirk.
Um die Kommunen zu entlasten, wollen wir in Zukunft eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes. Wir haben bereits in dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu geregelt wurden. Dabei haben wir u.a. erreicht, dass das Kooperationsverbot bei Bildungsinvestitionen aufgeweicht wird. An diese Erfolge wollen wir anknüpfen und für eine faire Lastenverteilung zukünftiger Investitionen in Bildung sorgen. Dabei werden wir auch den zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Kindertagespflege berücksichtigen.
Menschen, die in Erziehungsberufen arbeiten, verdienen mehr Anerkennung und gute Arbeitsbedingungen. Die Träger, Dienste und Einrichtungen sind ebenso in der Verantwortung wie Bund, Länder und Kommunen. Denn die öffentliche Hand legt Rahmenbedingungen sowie die finanzielle Ausstattung fest. Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, werden die sozialen Berufe weiter an Bedeutung gewinnen. Dieser Bedeutungszuwachs muss sich auch im Einkommen widerspiegeln. Wir wollen daher die sozialen Berufe insgesamt aufwerten. Dabei wollen wir auch die Kindertagespflege weiter professionalisieren und aufwerten.
Ich halte eine angemessene Vergütung in der Kindertagespflege für dringend erforderlich. Das Modell des Bundesverbandes für Kindertagespflege leistet einen wichtigen Betrag für die Diskussion, wie diese gestaltet werden könnte.
Ich habe erst kürzlich den Stuttgarter Verein Tagesmütter und Pflegeeltern e.V. besucht und habe mich dort über den bestehenden Handlungsbedarf informiert, zum Bespiel in Bezug auf den Mindestlohn. Einen Bericht dazu finden Sei auf meiner Homepage unter https://www.ute-vogt.de/meldungen/kindertagespflege-auf-dem-schirm/ .
Herzliche Grüße
Ute Vogt