Frage an Ute Vogt von Christa W. bezüglich Soziale Sicherung
Warum zahlt der Staat für behinderte Menschen den kompletten Betrag für eine Wohneinrichtung und will keinen Zuschuss durch die Angehörigen? Ich jedoch zahle für meinen Mann im Pflegeheim einen monatlichen Beitrag von 2.000 Euro. Das ist sozial ungerecht und ich verstehe nicht, nach welchen Kriterien hier die Unterschiede entstehen.
Mit einem freundlichen Gruß
Christa Wichardt
Sehr geehrte Frau Wichardt,
danke für Ihre Frage.
Da ich weder Ihre konkreten Lebensumstände noch die der Menschen mit Behinderungen, bei denen der Betrag für eine Wohneinrichtung komplett übernommen wird, kenne, kann ich Ihnen hier nur ganz allgemein antworten.
Ehepartner stehen besonders in der Pflicht, sich gegenseitig zu unterstützen. Um einen Teil des Pflegerisikos abzusichern, wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Die finanziellen Belastungen, die auf Ehepartner zukommen können, wenn einer von beiden in einem Pflegeheim untergebracht ist, sind dennoch in der Tat nicht gering.
Zu Beginn dieses Jahres ist allerdings die Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten und statt drei gibt es jetzt fünf Pflegestufen. Diese führt bei den allermeisten Betroffenen auch im Bereich der Pflege zu einer deutlichen finanziellen Entlastung.
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wurde mit dem Bundesteilhabegesetz aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Hierbei wurde eine Beteiligung des Leistungsberechtigten an den Leistungen mit einem Eigenbeitrag, soweit eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze überschritten wird, aber beibehalten.
Daher müssen sich auch erwachsene Menschen mit Behinderungen grundsätzlich mit ihrem eigenem Einkommen und Vermögen an den Kosten einer Wohneinrichtung beteiligen. Der Staat zahlt also für die Menschen, die nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen, egal ob es sich dabei um eine Unterbringung im Pflegeheim oder eine Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung handelt.
Die Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern und den Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder erleichtern.
Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir die Einkommens- und Vermögensanrechnung für Menschen mit Behinderungen verbessert, da Menschen, die im Alter pflegebedürftig sind, während des Erwerbslebens zumeist die Möglichkeit hatten, für diesen Fall vorzusorgen, während Menschen mit Behinderungen im Regelfall aufgrund der Behinderung nie diese Möglichkeit hatten.
Herzliche Grüße
Ute Vogt