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Ute Vogt
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Frage von Michael G. •

Frage an Ute Vogt von Michael G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Vogt,

durch den Gesetzentwurf von Frau Nahles zur Neueinstufung von Werkverträgen und Ähnlichem wird uns selbständigen Einzelunternehmern und Freelancern quasi die Geschäftsgrundlage entzogen, sollte er so Wirklichkeit werden. Meine Frage ist, wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf, und wie stellen Sie sich vor, dass wir dann ehemals Selbständige weiter existieren sollen. Ich sehe ein, dass es viele Werktätige gibt, die durch Konzerne in die (Schein-)Selbständigkeit gedrängt werden, bisher wird aber übersehen, dass es in vielen Branchen Menschen gibt, die Ihre Freiheit so sehr lieben, dass sie gar nicht festangestellt sein wollen! Fragen Sie doch mal die Mitglieder von VGSD e.V. und ISDV e.V. und anderen Organisationen....

mfg

Gärttling

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gärttling,

danke für Ihre Frage.

Durch anhaltenden Veränderungen der Arbeitswelt werden auch die Grenzen zwischen Arbeitnehmerschaft und Selbstständigkeit zunehmend unscharf oder mit Ihren Worten: „Ich sehe ein, dass es viele Werktätige gibt, die durch Konzerne in die (Schein-)Selbständigkeit gedrängt werden,…“.

Es gibt also ernstzunehmenden Handlungsbedarf beim Thema Scheinselbständigkeit. Dazu hatte ich bereits letztes Jahr mit einem Mitglied der VGSD. e.V. einen Gesprächstermin. Hier und auch in den vielen E-Mails, die ich zurzeit erhalte, wird das Spannungsfeld der anstehenden gesetzlichen Regelung deutlich. Leiharbeit und Werkverträge haben durchaus ihren Platz in den Unternehmen. Sie dürfen aber nicht zu Lohndumping, Umgehung des Kündigungsschutzes und Vermeidung von Sozialabgaben führen.

Für wenig hilfreich oder gar zielführend halte ich eine Petition, die unter der Überschrift „Stoppt die Hexenjagd auf Selbständige und ihre Auftraggeber“ firmiert. Bei der geplanten Regelung geht es weder um eine Hexenjagd, noch darum, wie die Massenmailaktion über Experten-Arbeit-retten.de suggeriert, dass die SPD selbständige Expertinnen und Expertenen in Unternehmen verbieten will. Unsere Demokratie lebt vom Austausch von Argumenten, die durchaus auch einmal zugespitzt und emotional sein dürfen. Wünschenswert ist aber, dass es dabei gelingt, die sachliche Grundlage nicht aus den Augen zu verlieren.

Beim Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze handelt es sich um einen Referentenentwurf, der zunächst in die Ressortabstimmung gehen wird. Daran anschließend erfolgt die Kabinettsbefassung und danach beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Da mir noch kein fertig abgestimmter Gesetzentwurf vorliegt, kann ich derzeit auch keine Stellungnahme abgeben.

Grundsätzlich gilt aber auch hier das „Struck´sche Gesetz“: Es verlässt kein Gesetz das Parlament so, wie es hereingekommen ist.

Herzliche Grüße
Ute Vogt