Frage an Ute Vogt von Thomas H.
Sehr geehrte Frau Vogt,
derzeit steht im Bundestag das Thema Fracking in Deutschland auf der Tagesordnung. Da ich mich mit der Frage nach Grundwasserleitern und dementsprechend mit dem voraussichtlichem Gefährdungspotential von Fracking auskenne (Studium der Wasserwirtschaft), hätte ich nun die Frage an Sie, wie Sie, als meinen Vertreterin im Bundestag, dazu stehen.
Wie können Sie die Folgen bzgl. der Umweltgefährdung und dementsprechend auch die Folgekosten für weitere Generationen abschätzen.
Ich bin der Meinung, dass es schon genug Zukunftsaufgaben der künftigen Generationen gibt (Atomanlagen z.B.), so dass man nicht weitere hinzufügen sollte, zumal niemand eine Aussage darüber treffen kann, dass das Fracking wirklich Gefährdungsneutral sein wird. In den USA zeigt sich gerade das Gegenteil.
Ich möchte Sie des Weiteren bitten, sich gegen das Fracking einzusetzen, um unseren Kindern und weiteren Generationen nicht noch mehr Umweltbelastungen aufzubürden für einen kurzen finanziellen Gewinn, an dem eh nur wenige partizipieren werden. Es kann meiner Ansicht nach nicht die Aufgabe der SPD sein, sich für wenige Unternehmer, zumal diese dann voraussichtlich nicht dem deutschen Steuersystem zuzurechnen sein werden, einzusetzen und die in den Gebieten, wo das Fracking dann eingesetzt werden soll, alleinzulassen.
Auch kann es nicht im Interesse der SPD sein, dass dann weitere Wählerstimmen sich auf andere Parteien konzentrieren, die sich darum bemühen ihren Lebensraum zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
danke für Ihre Frage.
Derzeit ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland erlaubt. Dabei wird auch nicht zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking differenziert. Nicht einmal in Naturschutzgebieten ist Fracking derzeit grundsätzlich verboten.
Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar.
Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch anhand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Der SPD geht es bei den Verhandlungen zum Gesetzespaket darum, endlich eine rechtlichere Regelung zu schaffen, mit der Fracking verboten werden kann. Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz der Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.
Herzliche Grüße
Ute Vogt