Frage an Ute Vogt von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Vogt,
jetzt liegt der Referentenentwurf vor, wie ist Ihre Position dazu?
Sie haben auf die von mir estellt Frage zum Ausdruck gebracht, das sie bezüglich der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes skeptisch sind, das freut mich.
Ist Ihnen der §202d Datenhehlerei bekannt, der sich auf die Weitergabe von nicht legal erlangten Informationen bezieht? Nach welchem Recht richtet sich das rechtwidrig, nach unserem oder dem Land, aus welchem die Daten stammen?
Wären so die Snowdenenthüllungen noch straffrei möglich gewesen? Ist Ihnen bewussst, das es damit keinen straffreien Enthüllungslournalismus mehr gibt? Quelle : https://netzpolitik.org/2015/gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung-gefaehrdet-doppelt-die-pressefreiheit/
Sicher ist Ihnen Pressefreiheit auch wichtig?
Könnten die interessierten Bürger noch an Informationen z.B. zu TTIP kommen, die ja auch geleakt werden?
Warum sind die Verhandlungen geheim, vor allem vom gegenüber geheim, wenn die NSA auch das EU Parlament ausspioniert,( Quelle: http://www.golem.de/news/ueberwachung-bnd-half-nsa-bei-spionage-gegen-frankreich-und-eu-kommission-1504-113815.html) kann es ja nicht darum gehen, die Verhandlungspartner über die eigenen Absichten und Verhandlungsstrategien im unklaren zu lassen, sondern nur die Öffentlichkeit. Nochmal die Frage, warum misstraut die Regierung Ihrem gesamten Volk?
Ich bitte Sie herzlich, diesem Gesetz nicht zuzustimmen, denn vor der Wahl hat Herr Maas den Eindruck vermittelt, er würde so ein Gestz nicht einführen. Das war der Grund, das Kreuz bei der SPD zu machen. Wie viele Wahlaussagen darf eine Partei brechen, bis sie unglaubwürdig ist? Soll die Wahlbeteiligung dauerhaft unter 50% sinken, weil keiner Partei mehr irgendeine Aussage geglaubt wird?
Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
derzeit liegt dem Bundestag noch kein Gesetzentwurf vor. Der in der Presse erwähnte Referentenentwurf eines Gesetzes zur „Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien und liegt den Verbänden zur Stellungnahme vor. Erst hiernach wird er – ggf. bereits mit Änderungen – dem Bundestag zugeleitet und in erster Lesung eingebracht. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Vogt