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Ute Vogt
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Frage von Heinz K. •

Frage an Ute Vogt von Heinz K.

Sehr geehrte Frau Vogt,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Die Regelungen sind nicht nur in der Bevölkerung, sondern - wie man der Presse entnehmen kann - auch in den Bundestagsfraktionen und CDU, CSU und SPD stark umstritten. Als stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion sind Sie für Umwelt und Landwirtschaft zuständig. Ich bitte Sie daher um Ihre Einschätzung zum Fracking-Gesetzespaket und um Beantwortung meiner Fragen:

1) Unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich der Arbeitsweise und des Abstimmungsverhaltens (Merheits- oder Einstimmigkeitsprinzip) sind Sie für die im Gesetzesentwurf vorgesehene Expertenkommission?
2) Lassen sich aus Ihrer Sicht Erkenntnisse aus der Erprobung von Fracking-Vorhaben gewinnen und wenn ja welche sind dies? Wo sollten solche Vorhaben in Deutschland Ihres Erachtens durchgeführt werden und wie viele Bohrungen sind dazu erforderlich?
3) Welche Methoden gibt es Ihres Erachtens für eine sichere Lagerstättenwasserverpressung bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas?
4) Nach herrschender Meinung zählt Sandstein als Tight Gas-Lagerstätte auch zu den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten. Sollte das Fracking-Verbot (oberhalb von 3000 Metern Tiefe) daher nicht auch für Tight Gas gelten? Wenn nein, warum nicht?
5) Sind Sie für die Einführung eines wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes als zentrale Zulassungsvoraussetzung für Fracking-Maßnahmen in § 13a WHG und wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kowalski,

danke für Ihre Fragen.

Fracking ist derzeit in Deutschland erlaubt. Dabei wird nicht zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das endlich geändert. Ein entscheidender Vorteil ist, dass es zukünftig vor jeder Zulassung von Fracking-Vorgängen eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung geben wird. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion haben dabei die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Umwelt und des Trinkwassers oberste Priorität.

Bezüglich der Expertenkommission hat sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auf das Mehrheitsprinzip verständigt. Dies bedeutet bei der Besetzung der Expertenkommission durch 6 Mitglieder jeweils eine Mehrheit von 4 zu 2. Die Expertenkommission wurde auf Wunsch von CDU/CSU in den Gesetzentwurf aufgenommen. Aus meiner Sicht könnte auch auf sie verzichtet werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken unter strengen Auflagen möglich sein sollen, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu erforschen. Die eingesetzten Frack-Flüssigkeiten dürfen dabei nicht wassergefährdend sein. Eine vorläufige Abschätzung des Schiefergaspotenzials wurde 2012 von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe vorgenommen.

An die Entsorgung von Lagerstättenwasser müssen höchste Anforderungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gestellt werden. Hinsichtlich einer umweltgerechten Behandlung und Entsorgung von Lagerstättenwasser bestehen allerdings noch erhebliche Kenntnislücken. Von daher gilt es, im parlamentarischen Verfahren unter anderem zu prüfen, ob die vorliegenden Regelungen beim Umgang mit Lagerstättenwasser ausreichend sind.

Das konventionelle Fracking in Sandgestein (Tight-Gas) wird bei uns seit den 60er Jahren praktiziert und zwar vor allem in Niedersachsen. Es erfolgt in größerer Tiefe als 3.000 Meter und damit unterhalb der Grundwasservorkommen. Hierfür wird es zukünftig strengere Regeln geben. Das unkonventionelle Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein findet in der Regel oberhalb von 3.000 Metern Tiefe und somit näher am Grundwasser statt. Hier wird kommerzielles unkonventionelles Fracking deshalb künftig verboten.

Wie bereits oben ausgeführt, hat für uns der Schutz des Trinkwassers oberste Priorität. Fracking in Wasserschutz- und Heilquellengebieten ist daher ebenso verboten wie bei Einzugsgebieten von öffentlichen Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung. Eine Schädigung des Grundwassers muss deshalb ausgeschlossen werden. Dabei wird der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz sehr ernst genommen und gestärkt.

Gestern hat im Umweltausschuss die Anhörung der Sachverständigen stattgefunden. Deren Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und gehen in das weitere parlamentarische Verfahren ein. Dabei werden auch die von Ihnen gestellten Fragen nochmals intensiv diskutiert und geprüft werden. Eines ist sicher: Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien.

Herzliche Grüße

Ute Vogt