Frage an Ute Vogt von Dominik B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Vogt,
im letzten Jahr haben Sie durch eine Anfrage bei der Bundesregierung die Bestätigung erhalten, dass die NSA ihr Europahauptquartier in Stuttgart betreibt. [1]
In der Zwischenzeit hat man nichts weiter in dieser Angelegenheit von Ihnen gehört.
Welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?
Liegen konkrete Informationen vor, inwiefern die NSA von Stuttgart aus spioniert? Wer überwacht das amerikanische Militär, ob sie Bürgerrechte achten und Gesetze einhalten?
Nachdem nun der CIA-Chef der USA ausgewiesen werden soll, stellen sich für mich neue Fragen.
Warum soll nur der CIA-Chef ausgewiesen werden? Was ist mit den Geheimdienstlern der NSA? Können die auch ausgewiesen werden?
Für ihre Mühe um Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Blacha
Quellen:
[1] http://www.kontextwochenzeitung.de/pulsschlag/140/gegenspionage-zwecklos-1874.html
Sehr geehrter Herr Blacha,
danke für Ihre Fragen.
Im März hat der NSA-Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Zu seinem Auftrag gehört u.a. die Klärung der Frage, inwieweit diplomatische Vertretungen und militärische Standorte der USA in Deutschland zur massenhaften Kommunikationsüberwachung genutzt werden. Hierzu hat der Ausschuss schon umfangreiches Aktenmaterial beigezogen und wird zahlreiche in- und ausländische Zeugen befragen.
Wie am Ende des Berichts im Kontext angekündigt, habe ich bezüglich der Kenntnisse der Bundesregierung über die Tätigkeitsfelder des Europabüros der NSA in Stuttgart nachgefragt. Das Innenministerium hat mir daraufhin im Dezember 2013 geantwortet, dass die Bundesregierung keine Kenntnis über inhaltliche Tätigkeitsfelder hat. Daher habe ich die Mitglieder meiner Fraktion im Untersuchungsausschuss auf die Problematik des NSA-Europahauptquartiers in Stuttgart hingewiesen. Da die Aufklärungsarbeit aber noch ganz am Anfang steht, konnten bezogen auf Ihre Fragen bislang noch keine Erkenntnisse gewonnen werden.
Die Bundesregierung hat die aktuellen Spionagefälle der CIA in Deutschland zum Anlass genommen, den obersten Geheimdienstrepräsentanten zur Ausreise aufzufordern. Sollte er dieser Bitte nicht nachkommen, kann ein förmliches Verfahren eröffnet werden, um ihn zur „unerwünschten Person“ im Sinne des Diplomatenrechts zu erklären.
Sofern sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass in Deutschland ansässige Mitarbeiter der NSA das hier geltende Recht, insbesondere das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, verletzt haben, muss die Bundesregierung prüfen, wie sie mit den betreffenden Personen umgeht.
Herzliche Grüße
Ute Vogt